HZA-DO, Festnahmen

HZA-DO: Drei Festnahmen im Nagelstudio / Zoll deckt illegalen Aufenthalt und illegale BeschÀftigung auf

24.04.2024 - 10:01:33

Gelsenkirchen - Am 22. April 2024 ĂŒberprĂŒften Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Dortmund ein Nagelstudio in Gelsenkirchen-Mitte.

In dem Ladenlokal hielten sich u.a. vier Personen auf, die sich nicht mit deutschen Ausweisdokumenten legitimieren konnten. Es handelte sich um vietnamesische StaatsbĂŒrger. Um einer BeschĂ€ftigung nachgehen zu dĂŒrfen, benötigen vietnamesische Staatsangehörige einen Aufenthaltstitel, der zur AusĂŒbung einer TĂ€tigkeit im Bundesgebiet berechtigt.

Eine 28-jĂ€hrige Frau wurde zwar nicht arbeitend angetroffen, es bestand jedoch bei ihr der Verdacht des illegalen Aufenthalts ohne Aufenthaltstitel. Sie wurde daher vorlĂ€ufig festgenommen und zustĂ€ndigkeitshalber der Landespolizei ĂŒbergeben.

Des Weiteren wurden ein 27-jĂ€hriger Mann und eine 23-jĂ€hrige Frau bei NageldesigntĂ€tigkeiten angetroffen und kontrolliert. Beide konnten sich nicht mit einem Aufenthaltstitel mit einer Arbeitsgenehmigung fĂŒr das Bundesgebiet ausweisen. Sie wurden aufgrund von Flucht- und Verdunkelungsgefahr vorlĂ€ufig festgenommen.

"Eine durchgefĂŒhrte FAST-ID ergab zumindest bei dem 27-jĂ€hrigen Mann die Gewissheit, dass dieser bereits einschlĂ€gig im Bundesgebiet mit diversen Straftaten aufgefallen war" so Andrea MĂŒnch, Pressesprecherin des Hauptzollamts Dortmund. "Zudem wurde er bereits von der Staatsanwaltschaft mit einer Aufenthaltsermittlung gesucht" so MĂŒnch weiter.

Beide Personen wurden im Beisein eines Dolmetschers zum Sachverhalt vernommen. Im Anschluss an die strafprozessualen Maßnahmen wurden sie dem Polizeigewahrsam zugefĂŒhrt und am Folgetag durch die AuslĂ€nderbehörde Gelsenkirchen, die auch ĂŒber den weiteren Verbleib entscheidet, ĂŒbernommen.

Ein 28-jĂ€hriger Mann, der ebenfalls in dem Nagelstudio arbeitete, wies sich mit einer Bescheinigung ĂŒber die Ankunft eines unerlaubt eingereisten AuslĂ€nders aus. Die Aufnahme einer ErwerbstĂ€tigkeit war ihm damit jedoch nicht erlaubt. Ihm wurde auferlegt, sich in den nĂ€chsten Tagen bei der zustĂ€ndigen AuslĂ€nderbehörde Oberhausen zu melden.

Den Arbeitgeber erwartet nun ein Strafverfahren wegen der Beihilfe zum illegalen Aufenthalt sowie der BeschĂ€ftigung von AuslĂ€ndern ohne erforderliche Arbeitsgenehmigung. Ihm droht eine Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren. ZusĂ€tzlich ist ein Bußgeld bis zu 500.000 Euro möglich. Zudem wurden die Arbeitnehmer nicht ordnungsgemĂ€ĂŸ angemeldet, auch hier wird ein Strafverfahren wegen Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt eingeleitet.

RĂŒckfragen bitte an:

Hauptzollamt Dortmund
Pressesprecherin
Andrea MĂŒnch
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