HZA-DO: Festnahme nach Fluchtversuch / Zoll deckt illegalen Aufenthalt und illegale BeschÀftigung auf
02.09.2024 - 08:14:21Bereits beim Eintreffen der Beamten verlieĂen zwei Personen nach der Aufforderung eines Angestellten fluchtartig den KĂŒchenbereich durch die HintertĂŒr. Die Zöllner eilten den beiden MĂ€nnern hinterher und konnten einen 22-jĂ€hrigen indischen StaatsbĂŒrger in einem nahegelegenen Supermarkt stellen.
Der junge Mann hielt sich nach Ablauf seines zwecks Studienplatzsuche ausgestellten Visums seit dem 14.06.2023 illegal in der Bundesrepublik Deutschland auf und konnte sich aktuell mit keinerlei Ausweisdokumenten legitimieren. Um einer BeschĂ€ftigung nachgehen zu dĂŒrfen, benötigen indische Staatsangehörige jedoch einen Aufenthaltstitel, der zur AusĂŒbung einer TĂ€tigkeit im Bundesgebiet berechtigt. Einen nationalen Aufenthaltstitel fĂŒr das Bundesgebiet, der ihm eine ErwerbstĂ€tigkeit erlaubt, konnte er nicht vorweisen. Die Zollbeamten nahmen ihn daher wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts vorlĂ€ufig fest und leiteten ein Strafverfahren ein.
Der zweite Mann blieb flĂŒchtig.
Der festgenommene Mann wurde an der Dienststelle mittels Dolmetscher zum Sachverhalt vernommen und rĂ€umte ein, dass er nach Ablauf des Visums untergetaucht sei und angefangen habe zu arbeiten. Ăber seinen weiteren Verbleib entscheidet nun die AuslĂ€nderbehörde.
Den Arbeitgeber erwartet ein Verfahren wegen der Beihilfe zum illegalen Aufenthalt sowie der BeschĂ€ftigung von AuslĂ€ndern ohne erforderliche Arbeitsgenehmigung, der Missachtung der melderechtlichen Vorschriften sowie des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitnehmer- und ArbeitgeberbeitrĂ€gen zur Sozialversicherung. Ihm droht eine Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren. ZusĂ€tzlich ist ein BuĂgeld bis zu 500.000 Euro möglich.
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