HZA-DO: Festnahme nach Fluchtversuch / Zoll deckt illegalen Aufenthalt und illegale BeschÀftigung auf
12.09.2024 - 09:53:44Bereits beim Eintreffen der Beamten versuchte ein Mann durch den Hinterausgang zu flĂŒchten, um sich der Kontrolle zu entziehen. Die Zöllner konnten den 52-jĂ€hrigen Chinesen aber zĂŒgig stellen.
Um einer BeschĂ€ftigung nachgehen zu dĂŒrfen, benötigen chinesische Staatsangehörige einen Aufenthaltstitel, der zur AusĂŒbung einer TĂ€tigkeit im Bundesgebiet berechtigt. Der Mann konnte sich lediglich mit einem chinesischen Reisepass legitimieren. Einen nationalen Aufenthaltstitel beziehungsweise eine gĂŒltige Arbeitsgenehmigung, die ihn zur Einreise ins Bundesgebiet und zur Arbeitsaufnahme berechtigt hĂ€tte, konnte der Mann nicht vorweisen. Die Zollbeamten nahmen ihn daher wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts vorlĂ€ufig fest und leiteten ein Strafverfahren ein. Der Beschuldigte war bereits durch das Landeskriminalamt Niedersachsen zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben.
Der festgenommene Mann wurde an der Dienststelle mittels Dolmetscher zum Sachverhalt vernommen und anschlieĂend in den Polizeigewahrsam nach Bottrop verbracht. Ăber seinen weiteren Verbleib entscheidet nun die AuslĂ€nderbehörde.
Den Arbeitgeber erwartet ein Verfahren wegen der Beihilfe zum illegalen Aufenthalt sowie der BeschĂ€ftigung von AuslĂ€ndern ohne erforderliche Arbeitsgenehmigung. Ihm droht eine Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren. ZusĂ€tzlich ist ein BuĂgeld bis zu 500.000 Euro möglich.
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Andrea MĂŒnch
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