Schwarzarbeit

HZA-DO: Gemeinsame Kontrolle eines Massagesalons / Illegale BeschĂ€ftigung in fĂŒnf FĂ€llen festgestellt

01.06.2026 - 12:39:49 | presseportal.de

Dortmund - Am 28. Mai 2026 ĂŒberprĂŒften Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Dortmund aufgrund eines Hinweises einen Massagesalon in Dortmund. UnterstĂŒtzt wurden sie dabei von Mitarbeitern des zustĂ€ndigen Gewerbeamts sowie der AuslĂ€nderbehörde.

HZA-DO: Gemeinsame Kontrolle eines Massagesalons / Illegale BeschĂ€ftigung in fĂŒnf FĂ€llen festgestellt - Bild: presseportal.de
HZA-DO: Gemeinsame Kontrolle eines Massagesalons / Illegale BeschĂ€ftigung in fĂŒnf FĂ€llen festgestellt - Bild: presseportal.de

"FĂŒr fĂŒnf chinesische Frauen im Alter zwischen 29 und 50 Jahren endete der Arbeitstag mit ihrer vorlĂ€ufigen Festnahme und einem Strafverfahren wegen Verdachts des illegalen Aufenthalts und des Arbeitens ohne Arbeitsgenehmigung", so Andrea MĂŒnch, Pressesprecherin des Hauptzollamts Dortmund.

FĂŒr den Aufenthalt in Verbindung mit der BeschĂ€ftigungsaufnahme im Bundesgebiet benötigen chinesische StaatsbĂŒrger einen nationalen Aufenthaltstitel, der zur Aufnahme einer ErwerbstĂ€tigkeit berechtigt.

Gegen 11:00 Uhr begab sich zunĂ€chst ein "Lockvogel" der Finanzkontrolle Schwarzarbeit in den Salon. Dort wurden ihm von einer der angetroffenen Frauen Massagedienstleistungen in einem Zimmer angeboten, das nicht als offizielle BetriebsstĂ€tte gemeldet war. Der gesamte Betrieb wurde daraufhin ĂŒberprĂŒft. Beim Eintreffen der EinsatzkrĂ€fte versuchte sich eine 48-jĂ€hrige Frau durch Flucht im Treppenhaus der Kontrolle zu entziehen. Die Beamten stellten sie jedoch, bevor sie sich in einem Zimmer einschließen konnte. Sie widersetzte sich der Festnahme, sodass sie zu Boden gebracht und ihr Handfesseln angelegt werden mussten.

Bei der anschließenden PrĂŒfung der insgesamt sieben Arbeitnehmerinnen stellte sich heraus, dass fĂŒnf Frauen keinen fĂŒr Deutschland gĂŒltigen Aufenthaltstitel besaßen. Nach ihrer vorlĂ€ufigen Festnahme wurden sie vernommen, erkennungsdienstlich behandelt und im Anschluss den zustĂ€ndigen AuslĂ€nderbehörden ĂŒbergeben, die nun ĂŒber ihren weiteren Verbleib in Deutschland entscheiden.

Den Arbeitgeber der Beschuldigten erwarten Verfahren wegen der illegalen BeschĂ€ftigung von AuslĂ€ndern ohne gĂŒltige Arbeitsgenehmigung. Ihm droht eine Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren. ZusĂ€tzlich ist ein Bußgeld bis zu 500.000 Euro möglich.

Aufgrund der getroffenen Feststellungen besteht zudem der Verdacht, dass in dem Betrieb auch illegal sexuelle Dienstleistungen angeboten wurden.

Durch das Gewerbeamt wird ein Gewerbeuntersagungsverfahren geprĂŒft.

RĂŒckfragen bitte an:

Hauptzollamt Dortmund
Pressesprecherin
Andrea MĂŒnch
Telefon: 0231-9571-1030
E-Mail: presse.hza-dortmund@zoll.bund.de
www.zoll.de

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