HZA-DO, Illegaler

HZA-DO: Illegaler Aufenthalt in zehn FÀllen aufgedeckt / Zoll beendet illegalen Aufenthalt und illegale BeschÀftigung

21.11.2023 - 08:30:00

Siegen - Am 16. November 2023 ĂŒberprĂŒften Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Dortmund eine Firma fĂŒr die Montage von Photovoltaikanlagen und deren angeblichen Subunternehmer aus Polen.

Am Betriebssitz des Unternehmens in Siegen wurden insgesamt zwanzig Personen angetroffen, die ĂŒberwiegend damit beschĂ€ftigt waren, die Firmentransporter zu beladen, um damit auf Baustellen zu fahren.

Bei der Befragung der Arbeitnehmer wurden die Papiere eingesehen und der aufenthaltsrechtliche Status ĂŒberprĂŒft. Dabei stellte sich heraus, dass ein Teil der Arbeiter ĂŒber eine polnische Firma angestellt war und nur einen gĂŒltigen Aufenthaltstitel fĂŒr Polen besaß, der aber nicht zum Aufenthalt und zur ErwerbstĂ€tigkeit in Deutschland berechtigt. Aus diesem Grund wurden Strafverfahren gegen fĂŒnf kasachische und fĂŒnf moldawische Staatsangehörige im Alter von 19 bis 43 Jahren eingeleitet. Nach Vernehmung der Beschuldigten wurden diese der AuslĂ€nderbehörde der Stadt Siegen ĂŒberstellt. Die zehn Personen mĂŒssen Deutschland nun in KĂŒrze verlassen.

Weiteres Ungemach droht dem Siegener Unternehmer. Ihm werden unter anderem Straftaten wie das Einschleusen von AuslĂ€ndern und die illegale BeschĂ€ftigung von mehr als fĂŒnf AuslĂ€ndern gleichzeitig vorgeworfen. Wie der Zoll bei seiner PrĂŒfung feststellte, wurden die Arbeitnehmer von der polnischen Firma unter fragwĂŒrdigen Arbeitsbedingungen illegal entliehen. Bei einer Durchsuchung der Siegener Firma wurden Beweismittel beschlagnahmt, die weiteren Aufschluss ĂŒber die genauen ZusammenhĂ€nge geben werden. Die diesbezĂŒglichen Ermittlungen des Zolls dauern an.

Bei der deutschen GeschĂ€ftsfĂŒhrerin der polnischen Firma handelt es sich um die Ehefrau des inlĂ€ndischen Firmeninhabers. Sie ist zugleich bei ihm abhĂ€ngig beschĂ€ftigt. Auch gegen sie wird strafrechtlich ermittelt wegen Einschleusens von AuslĂ€ndern, Beihilfe zur Beitragsvorenthaltung und illegaler ArbeitnehmerĂŒberlassung.

Zusatzinformation:

GewerbsmĂ€ĂŸige ArbeitnehmerĂŒberlassung ist nur mit einer Verleiherlaubnis und unter strengen Voraussetzungen zulĂ€ssig. Im Bauhauptgewerbe ist Personalgestellung in dieser Form grundsĂ€tzlich verboten. Bei illegaler ArbeitnehmerĂŒberlassung greift eine gesetzliche Fiktion, wonach der Entleiher zum Arbeitgeber der Leiharbeitnehmer wird und unter anderem fĂŒr nichtgezahlte SozialversicherungsbeitrĂ€ge haftet. Arbeitgeber mit Sitz im Ausland, die Arbeitnehmer zur AusfĂŒhrung von Werk- oder Dienstleistungen nach Deutschland entsenden, haben zudem weitere Vorschriften zu beachten. NĂ€here Informationen sind unter www.zoll.de erhĂ€ltlich.

Welche Strafen drohen?

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Andrea MĂŒnch
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