HZA-HH: Friseursalons und Nagelstudios im Visier des Hamburger Zolls / / Zoll ermittelt in zehn FĂ€llen wegen des Verdachts auf illegalen Aufenthalt
14.04.2025 - 09:17:02"Bereits vor Ort konnten zehn Ermittlungsverfahren sowohl gegen Arbeitnehmer als auch gegen Arbeitgeber eingeleitet werden", resĂŒmiert Sandra Preising. "Acht FĂ€lle davon wegen dem Verdacht des illegalen Aufenthalts und der unerlaubten ErwerbstĂ€tigkeit von AuslĂ€ndern, sowie zwei FĂ€lle wegen des Verdachts der unerlaubten BeschĂ€ftigung von AuslĂ€ndern."
ZusĂ€tzlich stellten die ZollbeschĂ€ftigten nach vorlĂ€ufigen Ergebnissen sieben VerstöĂe gegen geltende Arbeitsbedingungen, wie z.B. die Zahlung des gesetzlichen Mindestlohnes in Höhe von 12,82 Euro pro Stunde, fest. "Auch besteht in elf FĂ€llen der Verdacht der Beitragsvorenthaltung gemÀà § 266a Strafgesetzbuch (StGB)" fĂŒhrt Sandra Preising weiter aus.
Insgesamt bedarf es in 30 Sachverhalten weiteren PrĂŒfungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit. Die Nachermittlungen dauern an.
Zusatzinformationen:
Der Zoll trĂ€gt durch seine umfangreichen PrĂŒf- und Ermittlungsverfahren entscheidend zur Sicherung der Sozialsysteme und Staatseinnahmen bei und ermöglicht damit faire Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen.
Die PrĂŒfungen erfolgen risikoorientiert. Dabei fĂŒhren die BeschĂ€ftigten des Zolls sowohl stichprobenweise PrĂŒfungen als auch vollstĂ€ndige PrĂŒfungen aller BeschĂ€ftigten eines Arbeitgebers durch.
Seit dem 1. Januar 2015 gilt in Deutschland ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn auf Grundlage des Mindestlohngesetzes (MiLoG). WĂ€hrend dieser mit Inkrafttreten des MiLoG im Jahr 2015 ursprĂŒnglich bei 8,50 Euro brutto pro Stunde lag, wurde er ĂŒber die Jahre sukzessiv erhöht und betrĂ€gt seit dem 1. Januar 2025 nunmehr 12,82 Euro brutto pro Stunde.
RĂŒckfragen bitte an:
Hauptzollamt Hamburg
Sandra Preising
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E-Mail: [email protected]
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