HZA-HH, Friseursalons

HZA-HH: Friseursalons und Nagelstudios im Visier des Hamburger Zolls / / Zoll ermittelt in zehn FĂ€llen wegen des Verdachts auf illegalen Aufenthalt

14.04.2025 - 09:17:02

Hamburg - In 16 Friseursalons und Barbershops sowie drei Kosmetiksalons wurden die dort 51 tĂ€tigen Personen von ĂŒber 40 BeschĂ€ftigten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Hamburg bereits am 9. April 2025 gezielt ĂŒberprĂŒft. Die Zöllner und Zöllnerinnen kontrollierten insbesondere die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, den Missbrauch von Sozialleistungen, die Mindestarbeitsbedingungen und Arbeitgeberpflichten nach dem Mindestlohngesetz sowie die illegale BeschĂ€ftigung von AuslĂ€ndern. "Die Schwerpunkte der PrĂŒfungen waren die Bezirke Hamburg Mitte, Wandsbek und EimsbĂŒttel", so Pressesprecherin Sandra Preising vom Hauptzollamt Hamburg.

"Bereits vor Ort konnten zehn Ermittlungsverfahren sowohl gegen Arbeitnehmer als auch gegen Arbeitgeber eingeleitet werden", resĂŒmiert Sandra Preising. "Acht FĂ€lle davon wegen dem Verdacht des illegalen Aufenthalts und der unerlaubten ErwerbstĂ€tigkeit von AuslĂ€ndern, sowie zwei FĂ€lle wegen des Verdachts der unerlaubten BeschĂ€ftigung von AuslĂ€ndern."

ZusĂ€tzlich stellten die ZollbeschĂ€ftigten nach vorlĂ€ufigen Ergebnissen sieben VerstĂ¶ĂŸe gegen geltende Arbeitsbedingungen, wie z.B. die Zahlung des gesetzlichen Mindestlohnes in Höhe von 12,82 Euro pro Stunde, fest. "Auch besteht in elf FĂ€llen der Verdacht der Beitragsvorenthaltung gemĂ€ĂŸ § 266a Strafgesetzbuch (StGB)" fĂŒhrt Sandra Preising weiter aus.

Insgesamt bedarf es in 30 Sachverhalten weiteren PrĂŒfungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit. Die Nachermittlungen dauern an.

Zusatzinformationen:

Der Zoll trĂ€gt durch seine umfangreichen PrĂŒf- und Ermittlungsverfahren entscheidend zur Sicherung der Sozialsysteme und Staatseinnahmen bei und ermöglicht damit faire Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen.

Die PrĂŒfungen erfolgen risikoorientiert. Dabei fĂŒhren die BeschĂ€ftigten des Zolls sowohl stichprobenweise PrĂŒfungen als auch vollstĂ€ndige PrĂŒfungen aller BeschĂ€ftigten eines Arbeitgebers durch.

Seit dem 1. Januar 2015 gilt in Deutschland ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn auf Grundlage des Mindestlohngesetzes (MiLoG). WĂ€hrend dieser mit Inkrafttreten des MiLoG im Jahr 2015 ursprĂŒnglich bei 8,50 Euro brutto pro Stunde lag, wurde er ĂŒber die Jahre sukzessiv erhöht und betrĂ€gt seit dem 1. Januar 2025 nunmehr 12,82 Euro brutto pro Stunde.

RĂŒckfragen bitte an:

Hauptzollamt Hamburg
Sandra Preising
Telefon: 040-80003-1053
E-Mail: [email protected]
www.zoll.de

Original-Content von: Hauptzollamt Hamburg ĂŒbermittelt durch news aktuell

http://ots.de/5bbe5e

@ presseportal.de