Schwarzarbeit

HZA-HN: Heilbronner Zoll beteiligt sich an bundesweiter Prüfung im Friseur- und Kosmetikgewerbe/ Zahlreiche Beanstandungen

Veröffentlicht am: 30.09.2026 um 12:00 Uhr | presseportal, AD HOC NEWS

Heilbronn - Heilbronn/Tauberbischofsheim

HZA-HN: Heilbronner Zoll beteiligt sich an bundesweiter Prüfung im Friseur- und Kosmetikgewerbe/ Zahlreiche Beanstandungen - Bild: presseportal.de
HZA-HN: Heilbronner Zoll beteiligt sich an bundesweiter Prüfung im Friseur- und Kosmetikgewerbe/ Zahlreiche Beanstandungen - Bild: presseportal.de

Am vergangenen Samstag überprüfte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) bei einer bundesweiten Schwerpunktprüfung mit rund 2.200 Zöllnerinnen und Zöllnern die Einhaltung der Vorschriften zum Mindestlohn und, dass Beschäftigte ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet und nicht "schwarz" tätig sind.

Bei der konzertierten Aktion standen auch zahlreiche Barbershops und Nagelstudios in Heilbronn, aber auch in Neckarsulm oder Öhringen sowie in Ludwigsburg und einigen Ludwigsburgern Landkreiskommunen als auch im Main-Tauber Kreis im Mittelpunkt der Kontrollaktion des Zolls.

Von den späten Morgen- bis in die frühen Abendstunden suchten 28 Einsatzkräfte des Zolls von den Standorten Heilbronn und Tauberbischofsheim 23 Betriebe aus dem körpernahen Dienstleistungsgewerbe auf und befragten dort u.a. die vor Ort beschäftigten 74 Personen nach deren Beschäftigungsverhältnissen. Daneben wurden zwölf Geschäftsunterlagen in den Friseur- und Kosmetikläden begonnen bzw. durchgeführt.

Neben den Zollkräften der FKS begleiteten Beschäftigte der zuständigen Handwerkskammern und Finanzämtern die präventiv ausgerichteten Maßnahmen.

Nach ersten Auswertungen ist in zwei Prüfkonstellationen davon auszugehen, dass befragte Personen illegal aufhältig sind. Bei sieben Vorgängen stehen Arbeitsgenehmigungsverstöße im Raum und in zwei Fällen muss davon ausgegangenen werden, dass Arbeitsentgelt vorenthalten bzw. veruntreut wurde. Ferner stellten die Einsatzkräfte bei 17 Prüfkonstellationen Aufzeichnungs-, Ausweismitführungspflicht- und Meldeverstöße fest. Im Rahmen der Maßnahmen wurden daher auch Verwarnungsgelder und eine Sicherheitsleistung in Höhe von 600 Euro erhoben.

Unmittelbar vor Ort wurden insgesamt 30 Ermittlungsverfahren eingeleitet. Nach noch ausstehenden weiterführenden Überprüfungen auf Plausibilität bei den Befragungen gemachten Angaben könnten noch weitere Ermittlungsverfahren folgen.

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Marcel Schröder
Telefon: 07131-8970-1050
Mobil: 0175 / 26 90 512
Fax: 07131/8970-1999
E-Mail: presse.hza-heilbronn@zoll.bund.de
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