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HZA-KI: Black Friday 2023 - Tipps des Zolls gegen SchnÀppchenfrust

10.11.2023 - 12:01:18

Kiel, Mölln, LĂŒbeck, Rendsburg, Flensburg, NeumĂŒnster, Bad Oldesloe, LĂŒbeck, Schwarzenbek, Schleswig Holstein - Auch in diesem Jahr wird mit dem Black Friday am 25. November die heiße Phase des vorweihnachtlichen Online-Shoppings eingelĂ€utet und bedeutet Hochsaison bei Paketversendern und - diensten. Was viele Online-Shopper dabei aber nicht bedenken: Wird die bestellte Ware aus einem Nicht-EU-Land verschickt, ist der Zoll mit im Spiel, und das gleich in mehrfacher Hinsicht. Werden die "heiß ersehnten" Hoodies oder das neueste Smartphone bei einem OnlinehĂ€ndler in einem Drittland bestellt, fallen bei der Einfuhr möglicherweise Zölle und die Einfuhrumsatzsteuer an. Bei verbrauchsteuerpflichtigen Waren wie z.B. Alkohol mĂŒssen zusĂ€tzlich Verbrauch-steuern bezahlt werden.

FĂŒr Sendungen aus einem Drittland gelten folgende Bestimmungen: Bis zu einem Warenwert bis 150 Euro wird die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe des regulĂ€ren Steuersatzes von 19 % bzw. des ermĂ€ĂŸigten Steuersatzes von 7 % (beispielsweise bei BĂŒchern oder Lebensmitteln) und gegebenenfalls Verbrauchsteuern erhoben. Eine Freigrenze gibt es nicht mehr, und fĂŒr aus einem Drittland verschickte Waren mĂŒssen Einfuhrabgaben entrichtet werden. Einfuhrabgaben von weniger als einem Euro werden jedoch nicht erhoben.

Ab einem Warenwert ĂŒber 150 Euro fallen neben der Einfuhrumsatzsteuer auch der warenabhĂ€ngige Zoll und gegebenenfalls Verbrauchsteuern an.

Ausnahmen gelten fĂŒr private Geschenksendungen. Diese sind bis zu einem Wert von 45 Euro zoll- und einfuhrumsatzsteuerfrei.

Bei kommerziellen Sendungen mit einem Warenwert von ĂŒber 150 EUR ist auch immer eine elektronisch ĂŒbermittelte Internet-Zollanmeldung erforderlich. Diese Zollanmeldung kann ĂŒber die unten genannte Homepage der Zollverwaltung ausgefĂŒllt und dem zustĂ€ndigen Zollamt ĂŒbermittelt werden. Bei Geschenksendungen ist grundsĂ€tzliche keine elektronische Zollanmeldung erforderlich."

In der Regel erledigt der Beförderer (Post-, Kurier- oder Expressdienstleister) die ZollformalitĂ€ten bereits bei Ankunft der Sendung in den Paketzentren und tritt dabei auch fĂŒr die fĂ€lligen Einfuhrabgaben in Vorleistung. Online-Besteller sollten hier beachten, dass die Beförderungsunternehmen grundsĂ€tzlich eine gesonderte Servicepauschale fĂŒr die Anmeldung beim Zoll und die Vorauszahlung der Einfuhrabgaben erheben. Informationen hierzu sollten in den Allgemeinen GeschĂ€ftsbedingungen des Beförderers oder VerkĂ€ufers enthalten sein. Diese Servicepauschale ist keine Einfuhrabgabe des Zolls, und im Falle von Reklamationen oder Erstattungen muss zunĂ€chst der Dienstleister kontaktiert werden, bevor sich an das zustĂ€ndige Hauptzollamt gewandt werden kann.

Sofern notwendige Angaben fĂŒr die Zollabwicklung fehlen oder unvollstĂ€ndig sind, wird die Postsendung grundsĂ€tzlich an das fĂŒr den EmpfĂ€nger zustĂ€ndige Zollamt weitergeleitet. In diesen FĂ€llen wird der Besteller per Benachrichtigungsschreiben der Post informiert und muss sich persönlich um die Zollabwicklung kĂŒmmern.

Neben der Erhebung von Abgaben sind bei Post- und Kuriersendungen auch immer Einfuhrverbote bzw. BeschrĂ€nkungen zu beachten. So ĂŒberwacht der Zoll zum Schutz der Verbraucher zum Beispiel die PrĂŒfung der Produktsicherheit von technischen GerĂ€ten oder Kleidung und des gewerblichen Rechtsschutzes.

"GefĂ€lschte Markenprodukte werden sichergestellt und vernichtet, wobei der Lieferant die Kaufsumme in der Regel nicht erstattet. Und zusĂ€tzlich zum finanziellen Verlust droht den PaketempfĂ€ngern unter UmstĂ€nden auch noch ein zivilrechtliches Verfahren mit dem jeweiligen Rechteinhaber der Marke", so Robert DĂŒtsch, Leiter des Hauptzollamts Kiel.

Post- und Kuriersendungen aus anderen Mitgliedstaaten der EU können im Regelfall ohne ZollformalitĂ€ten empfangen werden. Wer allerdings Alkohol oder Tabak aus einem anderen EU-Staat bestellt, muss unter UmstĂ€nden Steuern entrichten. DarĂŒber hinaus sind auch hier bestimmte Einfuhrverbote zu beachten.

Wer also am "Black Friday" oder auch dem darauffolgenden "Cyber Montag" frustfrei shoppen möchte, macht sich lieber rechtzeitig schlau unter: www.zoll.de bzw. dem dort zur VerfĂŒgung gestellten Chatbot "TinA".

RĂŒckfragen bitte an:

Hauptzollamt Kiel
Gabriele Oder
Telefon: 0431-20083-1106
E-Mail: [email protected]
www.zoll.de

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