HZA-SI, Schlagringmesser

HZA-SI: Schlagringmesser im GepÀck: RumÀnischer Fahrer am Zollamt Bietingen gestoppt

23.01.2025 - 08:14:26

Singen - ZOLL zieht bei Kontrolle am Zollamt Bietingen Schlagring mit eingebautem Springmesser aus dem Verkehr

Bietingen: Der 21-jĂ€hrige rumĂ€nische Fahrer eines Kleintransporters wurde von den Zollbeamten des Hauptzollamts Singen angehalten, als er einen Sportwagen im Wert von etwa 400.000 Euro in die Schweiz bringen sollte. Bei der Kontrolle fanden die Beamten ein Schlagringmesser im GepĂ€ck des Mannes. Der Fahrer erklĂ€rte, dass er die Waffe zur Selbstverteidigung mitfĂŒhrte.

"Das sichergestellte sogenannte Grabenmesser kombiniert zwei Waffen. Einerseits den Schlagring, andererseits das Messer, dessen ĂŒber 8,5 Zentimeter lange Klinge per Knopfdruck aus dem GriffstĂŒck herausspringt." erklĂ€rt Sonja MĂŒller, Pressesprecherin des Hauptzollamts. "Sowohl diese Art Springmesser als auch der Schlagring sind nach dem Waffengesetz verboten."

Gegen den Fahrer wurde ein Strafverfahren wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Waffengesetz eröffnet. Die Waffe wurde sichergestellt, der Mann konnte die Fahrt fortsetzen. Das weitere Vorgehen obliegt der zustĂ€ndigen Staatsanwaltschaft in Konstanz.

Zusatzinformationen

Nach dem deutschen Waffengesetz ist der Umgang mit Springmessern verboten. Ausgenommen sind solche, deren Klingen seitlich aus dem Griff herausspringen, höchstens 8,5 Zentimeter lang und nicht zweiseitig geschliffen sind. Soweit nur ein Merkmal nicht erfĂŒllt ist, greift dieses Verbot. TotschlĂ€ger oder Schlagringe sind ĂŒberdies generell verboten. Ansprechpartner im Zusammenhang mit dem Verbringen oder der Mitnahme von Waffen und Munition sind die waffenrechtlich zustĂ€ndigen Verwaltungsbehörden (z.B. Ordnungsamt der Stadt bzw. der Gemeinde, Landratsamt). Weitere Informationen auch unter www.zoll.de

RĂŒckfragen bitte an:

Hauptzollamt Singen
Sonja MĂŒller
Telefon: 07731/ 8205 - 5251
E-Mail: [email protected]
www.zoll.de

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