HZA-SW: Zoll und Staatsanwaltschaft bekämpfen Schwarzarbeit im Gerüstbau / 17 Objekte wegen des Verdachts der Nichtzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen durchsucht
Veröffentlicht am: 27.10.2026 um 10:15 Uhr | presseportal, AD HOC NEWSDen unterfränkischen Unternehmern wird die Nichtzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, das Einschleusen von Ausländern sowie der Betrug zu Lasten der Sozialkasse des Gerüstbaus vorgeworfen. Angaben zur Schadenshöhe können aufgrund der laufenden Ermittlungen zum aktuellen Zeitpunkt nicht gemacht werden.
Im Fokus der Ermittler stehen heute auch Zeugenvernehmungen der ausländischen Arbeitskräfte. Die bisherigen Ermittlungen ergaben den Verdacht, dass die überwiegend aus Südosteuropa stammenden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von den Beschuldigten ohne die hierfür notwendige Erlaubnis an andere Unternehmen der Baubranche verliehen wurden. Hinzu kommt, dass ein Teil der Arbeitskräfte mutmaßlich nicht legal in Deutschland arbeiten durfte, da ihnen die erforderliche Arbeitserlaubnis fehlte.
Im Rahmen der Durchsuchungen konnten die Beamtinnen und Beamten bereits umfangreiche Beweismittel sicherstellen, darunter auch Computer und Smartphones. Außerdem wurden von den Einsatzkräften fünf Arbeitskräfte aus Südosteuropa angetroffen, die sich illegal in Deutschland aufhalten sollen.
Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Würzburg und der Finanzkontrolle Schwarzarbeit dauern an. Nähere Angaben können zurzeit nicht gemacht werden.
Abschließend wird darauf hingewiesen, dass bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung gilt.
Hintergrundinfos:
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls ermittelt unter anderem wegen illegaler Arbeitnehmerüberlassung. Eine Arbeitnehmerüberlassung liegt vor, wenn ein Arbeitgeber (Verleiher) seine Arbeitskraft (Leiharbeitnehmer) an ein anderes Unternehmen (Entleiher) zur Erbringung einer Arbeitsleistung verleiht. Arbeitgeber benötigen eine Erlaubnis, wenn sie Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer an andere Unternehmen verleihen wollen. Sind sie während des Verleihs nicht im Besitz einer solchen Erlaubnis, handelt es sich um eine illegale Arbeitnehmerüberlassung. Eine Verleih-Erlaubnis wird von der Agentur für Arbeit erteilt.
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