Rechtsprechung, KriminalitÀt

HZA-KA: Zoll deckt illegale BeschÀftigung im Versandhandel auf / Strafbefehl gegen Unternehmer erlassen

14.11.2025 - 12:15:18

Karlsruhe - Bei einer Kontrolle der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Karlsruhe wurde ein Versandhandelsunternehmer aus dem Neckar-Odenwald-Kreis ĂŒberfĂŒhrt, der zwei Arbeitnehmerinnen ohne Anmeldung zur Sozialversicherung beschĂ€ftigte. Das Amtsgericht Mosbach verhĂ€ngte gegen den Unternehmer eine Geldstrafe von 12.600 Euro.

Im Rahmen einer hinweisbezogenen PrĂŒfung stießen EinsatzkrĂ€fte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit auf zwei polnische Arbeitnehmerinnen, die nicht zur Sozialversicherung angemeldet waren. Die beiden Frauen versuchten zunĂ€chst, sich der Kontrolle zu entziehen, indem sie sich in einem Lagerraum vor den Beamten versteckten.

Die Ermittlungen ergaben, dass die beiden Polinnen bereits ĂŒber einen lĂ€ngeren Zeitraum ohne Anmeldung fĂŒr das Unternehmen tĂ€tig waren. Entsprechende SozialversicherungsbeitrĂ€ge waren seitens des Arbeitsgebers nicht entrichtet worden. Somit entstand fĂŒr den Zeitraum Januar 2023 bis November 2024 ein aufgedeckter Gesamtschaden von ĂŒber 14.000 Euro an SozialversicherungsbeitrĂ€gen, die nicht an die Einzugsstellen abgefĂŒhrt wurden.

"Wer BeschĂ€ftigte schwarz arbeiten lĂ€sst, verschafft sich nicht nur einen unlauteren Wettbewerbsvorteil, sondern schĂ€digt auch unser Sozialsystem.", so Alina Holm, Sprecherin beim Hauptzollamts Karlsruhe. "Deshalb geht unsere Finanzkontrolle Schwarzarbeit konsequent gegen solche VerstĂ¶ĂŸe vor."

Nunmehr verhÀngte das Amtsgericht Mosbach gegen den Unternehmer eine Geldstrafe von 180 TagessÀtzen zu je 70 Euro (insgesamt 12.600 Euro). Der Strafbefehl ist inzwischen rechtskrÀftig.

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