HZA-KI, Millionenschaden

HZA-KI: Millionenschaden durch organisierte Schwarzarbeit im Baugewerbe? / Zoll und Staatsanwaltschaft durchsuchen 47 GeschÀftsrÀume und Wohnungen

02.07.2024 - 12:40:36

Kiel, Hamburg, Itzehoe, NeumĂŒnster, LĂŒbeck, Eckernförde, Preetz, Schwentinental, BĂŒdelsdorf, Nettelsee, - Mit 540 Zöllnerinnen und Zöllnern der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) hat das Hauptzollamt Kiel am 2.Juli 2024 im Auftrag der Staatsanwaltschaft Kiel in einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren aus dem Bereich des Baugewerbes insgesamt 47 gerichtliche DurchsuchungsbeschlĂŒsse in GeschĂ€ftsrĂ€umen und Wohnungen in Schleswig-Holstein und Hamburg vollstreckt.

Die Kieler Zöllner*innen wurden von EinsatzkrĂ€ften der FKS aus Hamburg, Itzehoe, Bremen, Magdeburg, Braunschweig, Hannover, Berlin, Oldenburg, OsnabrĂŒck und Stralsund und BeschĂ€ftigten der Steuerfahndung unterstĂŒtzt.

"Das Ermittlungsverfahren richtet sich gegen fĂŒnf Hauptbeschuldigte wegen des Verdachts des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt, des gewerbsmĂ€ĂŸigen Betrugs, sowie der Steuerhinterziehung", so Robert DĂŒtsch, Leiter des Hauptzollamts Kiel.

Die Beschuldigten sind verdÀchtig, im Zeitraum von Januar 2019 bis heute unter wechselnden Firmenbezeichnungen abhÀngig beschÀftigte Arbeitnehmer formal als Kommanditisten beschÀftigt und hierdurch SozialversicherungsbeitrÀge sowie Lohnsteuer in Millionenhöhe vorenthalten zu haben.

"Der vorlĂ€ufig geschĂ€tzte Schaden an nicht abgefĂŒhrten BeitrĂ€gen zur Sozialversicherung, Lohnsteuer und der Sozialkasse Bau belĂ€uft sich auf knapp drei Million Euro", so DĂŒtsch weiter.

"Heute wurden 42 Zeugen vernommen und 66.000 Euro sichergestellt. Im Rahmen des Vermögensarrests konnten offene RechnungsbetrĂ€ge von Auftraggebern und mehrere Bankkonten beschlagnahmt werden", so DĂŒtsch.

Bei den Durchsuchungen wurde umfangreiches Beweismaterial sichergestellt. Den Durchsuchungen schließt sich nun die intensive Auswertung der beschlagnahmten Unterlagen durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls an.

Es wird darauf hingewiesen, dass bis zu einer rechtskrÀftigen gerichtlichen Verurteilung die Beschuldigten als unschuldig gelten (Artikel 6 Abs. 2 der EuropÀischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten).

Zusatzinformation:

Als Kommanditist wird der Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft bezeichnet, der eine im Handelsregister eingetragene Einlage in die Kommanditgesellschaft leistet und dessen Haftung fĂŒr die Gesellschaft auf die Höhe dieser Einlage beschrĂ€nkt ist. Ihm gegenĂŒber steht der KomplementĂ€r, der im Gegensatz zum Kommanditisten mit seinem gesamten Vermögen haftet.

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