PrÀventionsaktion zu Taschendiebstahl - Polizeiinspektion Verden / Osterholz mahnt zur Vorsicht
19.12.2025 - 13:19:05Um an die Wertsachen ihrer Opfer zu gelangen, wenden die Diebe verschiedene Tricks an. So bitten sie zum Beispiel um Hilfe beim Suchen eines bestimmten Produkts. WĂ€hrend die angesprochenen Personen abgelenkt sind, greifen Komplizen in die im Einkaufswagen abgelegte Handtasche. Ein kurzer Moment der Unaufmerksamkeit reicht den TĂ€tern oft aus, um zuzuschlagen.
Die Polizeiinspektion Verden/Osterholz nimmt die Zunahme dieser Taten zum Anlass, die Menschen aktiv vor dem PhĂ€nomen zu warnen und Tipps zu geben, wie man sich vor TaschendiebstĂ€hlen schĂŒtzen kann. Dazu waren am Freitagvormittag mehrere Beamtinnen und Beamte vor verschiedenen MĂ€rkten unterwegs und suchten das direkte GesprĂ€ch - teilweise sogar mehrsprachig - mit den BĂŒrgerinnen und BĂŒrgern.
Tipps vor Taschendiebstahl
Wer Taschen oder Wertsachen an frei zugĂ€nglichen Orten ablegt, macht es Dieben besonders leicht. Deshalb sollten persönliche GegenstĂ€nde stets nah am Körper getragen werden - idealerweise in verschlieĂbaren Innentaschen der Kleidung. Niemals sollten Wertsachen offen oder gar unbeaufsichtigt im Einkaufswagen zu belassen werden.
Nehmen Sie nur so viel Bargeld mit, wie Sie tatsĂ€chlich benötigen. Bewahren Sie Ihre EC-Karte und die dazugehörige PIN niemals gemeinsam auf. Auch codierte oder vermeintlich verschlĂŒsselte Notizen der PIN im Portemonnaie sind kein ausreichender Schutz, da Kriminelle diese Methoden kennen.
Achten Sie darauf, dass Hand- und UmhĂ€ngetaschen immer geschlossen sind und mit der Verschlussseite zum Körper getragen werden. In gröĂeren Menschenmengen empfiehlt es sich, die Tasche vorne zu tragen. Bewahren Sie Portemonnaie und Smartphone nicht in AuĂentaschen auf.
Kommt es trotz aller Vorsicht zu einem Diebstahl, informieren Sie unverzĂŒglich die Polizei - oft befinden sich die TĂ€ter noch in der NĂ€he. ZusĂ€tzlich sollten Sie Ihre Bankkarten sperren lassen. Dies kann auch ĂŒber den zentralen Sperr-Notruf 116-116 erfolgen. Damit auch Debitkarten im elektronischen Lastschriftverfahren (SEPA-Lastschrift) gesperrt werden können, muss der Verlust bei der Polizei gemeldet werden. Nur dort kann eine sogenannte freiwillige KUNO-Sperrung veranlasst werden, sodass die Karte auch im Lastschriftverfahren beim Bezahlen in GeschĂ€ften abgelehnt wird.
RĂŒckfragen bitte an:
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Fenja Land
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