LKA-HE: Auslieferung eines dringend TatverdÀchtigen in einem Ermittlungskomplex wegen Sprengung von Geldautomaten
30.01.2025 - 10:00:19In einem Ermittlungskomplex der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main - Eingreifreserve - wegen des Verdachts der Sprengung von Geldautomaten in Hessen wurde am 29.01.2025 auf Ersuchen der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main ein dringend TatverdÀchtiger nach Deutschland ausgeliefert. Zielfahndern des Hessischen Landeskriminalamts war es zuvor gelungen, den mit europÀischem Haftbefehl gesuchten Mann in den Niederlanden zu lokalisieren.
Der 38-jĂ€hrige niederlĂ€ndische Staatsangehörige steht im Verdacht, an der Sprengung eines Geldautomaten in GieĂen-Buseck am 22.10.2022 beteiligt gewesen zu sein. Gemeinsam mit weiteren TĂ€tern soll er sich gegen 02:00 Uhr Zugang zum Innenbereich eines SB-Terminal-Containers verschafft haben, in welchem sich ein Geldautomat befand. An diesem Geldautomaten soll Festsprengstoff angebracht und zur Explosion gebracht worden sein. Durch die Sprengung wurden der SB-Terminal-Container sowie der Geldautomat erheblich beschĂ€digt. Es entstand ein Sachschaden von ca. 100.000 Euro.
In unmittelbarer NĂ€he zum Tatort wurden mehrere unbeteiligte Fahrzeuge durch herumfliegende TrĂŒmmerteile erheblich beschĂ€digt. Das sich im Geldautomaten befindliche Bargeld wurde im Anschluss an die Sprengung nicht entwendet, da die TĂ€ter die Bargeldkassetten nicht aus dem völlig zerstörten SB-Terminal-Container entnehmen konnten. AnschlieĂend sollen der Beschuldigte und seine MittĂ€ter in einem Fahrzeug vom Tatort geflĂŒchtet sein.
Der Auslieferung des Beschuldigten sind Ermittlungs- und FahndungsmaĂnahmen der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main in Zusammenarbeit mit dem Hessischen Landeskriminalamt, dem PolizeiprĂ€sidium Mittelhessen und den niederlĂ€ndischen Strafverfolgungsbehörden vorausgegangen. Der Beschuldigte konnte am 24.01.2025 in den Niederlanden festgenommen werden und befand sich bis zu seiner Ăberstellung nach Deutschland in Auslieferungshaft. Er wurde am Mittwoch, 29. Januar, dem Haftrichter am Amtsgericht Kleve vorgefĂŒhrt, der ihm den Haftbefehl verkĂŒndet hat.
Informationen zur Eingreifreserve:
Die im April 2000 gegrĂŒndete Eingreifreserve besteht aus einem Leitenden Oberstaatsanwalt (Abteilungsleiter), drei OberstaatsanwĂ€ltinnen/OberstaatsanwĂ€lten, sieben StaatsanwĂ€ltinnen/StaatsanwĂ€lten und einem Sekretariat. Sie ist organisatorisch eine eigenstĂ€ndige Abteilung der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main.
Die Eingreifreserve unterstĂŒtzt die landgerichtlichen Staatsanwaltschaften verfahrensbezogen. Ăber den Einsatz der Eingreifreserve entscheidet der Generalstaatsanwalt durch Zuweisung von Ermittlungsverfahren nach § 145 Abs. 1 GVG.
Schwerpunkte der Arbeit der Eingreifreserve sind Verfahren aus folgenden Deliktsbereichen:
RĂŒckfragen bitte an:
Hessisches Landeskriminalamt
Laura Kaufmann-Conrad
Telefon: 0611/83-8310
E-Mail: kommunikation.hlka@polizei.hessen.de
http://www.polizei.hessen.de
Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main
Fikret Yildiz
Telefon 069/1367-6766
E-Mail: presse@gsta.justiz.hessen.de
Original-Content von: Hessisches Landeskriminalamt ĂŒbermittelt durch news aktuell


