Lörrach - Am 19.09.2025 fanden in den Bezirken aller 41 HauptzollĂ€mter bundesweit PrĂŒfungen von Hotels und GaststĂ€tten durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit statt. Im ZustĂ€ndigkeitsbereich des Hauptzollamts Lörrach waren an den drei Standorten Offenburg, Freiburg und Lörrach insgesamt 55 Beamte an den PrĂŒfungen beteiligt. Es konnten ĂŒber 107 Personenbefragungen durchgefĂŒhrt werden. Hierbei wurden mindestens 63 FĂ€lle aufgedeckt, die weitere PrĂŒfungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit nach sich ziehen. Im Bereich des Standorts Lörrach wurde ein Arbeitnehmer angetroffen, welcher polizeilich ausgeschrieben war. Bei drei Arbeitnehmern war die Arbeitsaufnahme in Deutschland nicht gestattet. In weiteren vier FĂ€llen wurden Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen die GeschĂ€ftsinhaber von Gastronomiebetrieben eingeleitet, da diese gegen die Sofortmeldepflicht von Arbeitnehmern verstoĂen haben. In vier weiteren FĂ€llen wurde die Pflicht zur Arbeitszeitaufzeichnung nicht eingehalten. Im Freiburger ZustĂ€ndigkeitsbereich muss im Nachgang in acht FĂ€llen die Zahlung des Mindestlohns anhand von GeschĂ€ftsunterlagen ĂŒberprĂŒft werden, bei 22 FĂ€llen steht die intensive ĂberprĂŒfung der AbfĂŒhrung von SozialversicherungsbeitrĂ€gen an und in 12 Sachverhalten sind NachprĂŒfungen bzgl. der illegalen AuslĂ€nderbeschĂ€ftigung erforderlich. Als Beifang wurden in einem Freiburger Betrieb ĂŒber 26 Kilogramm Shishatabak sichergestellt. Entsprechende Ermittlungsverfahren wurden vor Ort eingeleitet. Auch beim Offenburger Standort wurde man fĂŒndig, in mehreren Gastronomiebetrieben, Bars und ImbissstĂ€nden in Kehl und Lahr, wurde eine Vielzahl auslĂ€ndischer Arbeitnehmer angetroffen, die allesamt ĂŒber keinen entsprechenden Aufenthaltstitel verfĂŒgten und sich folglich unerlaubt im Bundesgebiet aufhielten. Ein irakischer Arbeitnehmer war zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben, weil er in zurĂŒckliegender Zeit bereits zum dritten Mal ohne Arbeitserlaubnis angetroffen wurde. Ein tĂŒrkischer Arbeitnehmer war zur Festnahme ausgeschrieben. In einem Betrieb wurde sogar ein MinderjĂ€hriger beschĂ€ftigt, welcher sich ebenfalls unerlaubt im Bundesgebiet aufhielt. Die Arbeitgeber werden sich nun wegen Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt und der unerlaubten AuslĂ€nderbeschĂ€ftigung verantworten mĂŒssen. Die BekĂ€mpfung der Schwarzarbeit und der illegalen BeschĂ€ftigung durch den Zoll trĂ€gt durch umfangreiche PrĂŒf- und Ermittlungsverfahren entscheidend zur Sicherung der Sozialsysteme und Staatseinnahmen bei und ermöglicht damit faire Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen.
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