HZA-LĂ: Zwischen EinkĂ€ufen und Kinderwagen / Zoll stellt Softair-Waffe ohne Kennzeichnung sicher
14.02.2025 - 07:00:04Die Zöllner entschieden sich dennoch zur Kontrolle des Fahrzeugs. Dabei stieĂen sie neben den EinkĂ€ufen auf den losen Akku einer Softair-Waffe. Bei der weiteren Durchsicht des Kofferraums konnten die KontrollkrĂ€fte hinter einem zusammengeklappten Kinderwagen tatsĂ€chlich eine Softair-Waffe feststellen. Da die Waffe ĂŒber keinerlei Kennzeichnungen verfĂŒgte, leiteten die Zöllner ein Strafverfahren wegen des Verdachts des VerstoĂes gegen das Waffengesetz gegen den Mann ein. Die Waffe mit einer mutmaĂlichen Bewegungsenergie von 1,4 Joule wurde noch vor Ort sichergestellt sowie eine Sicherheitsleistung in Höhe von 500 Euro erhoben.
Zusatzinformation:
Softair-Waffen sind Imitationen realer Schusswaffen, mit denen Plastikkugeln mittels Federkraft oder Luft- beziehungsweise Gasdruck verschossen werden können.
Softair-Waffen mit einer Bewegungsenergie der Geschosse unter 0,5 Joule werden als Spielzeug eingestuft. Als Spielzeug eingestufte Softair-Waffen sind von den Vorschriften des Waffengesetzes in Bezug auf das Verbringen und die Mitnahme ausgenommen.
Softair-Waffen mit einer Bewegungsenergie der Geschosse von mehr als 0,5 bis 7,5 Joule mĂŒssen mit dem sogenannten Kennzeichen "F im FĂŒnfeck" versehen sein, um durch volljĂ€hrige Personen erlaubnisfrei nach oder durch Deutschland verbracht oder mitgenommen werden zu können.
Softair-Waffen, deren Geschosse eine Bewegungsenergie von mehr als 7,5 Joule erreichen, sind in Bezug auf das Verbringen und die Mitnahme generell erlaubnispflichtig.
RĂŒckfragen bitte an:
Hauptzollamt Lörrach
Kim Klopfer
Telefon: 07621 941-1220
E-Mail: [email protected]
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