++ ... E-MobilitĂ€t im Fokus - Polizei kontrolliert verstĂ€rkt E-Scooter und ahndet VerstöĂe ++ Scooter mit zwei 1000 W-Motoren ++ 62-JĂ€hrigen mit 40 km/ h-Scooter ++ die Big-Points zu E-Scootern ++
Veröffentlicht am: 03.06.2026 um 12:53 Uhr | presseportal.de
Bereits seit mehreren Wochen und Monaten ist die Polizei in Bad Bevensen prĂ€sent und kontrolliert dabei (wie bereits bei der Vorstellung der Verkehrsunfallstatistik angekĂŒndigt) verstĂ€rkt auch die "Neuen MobilitĂ€tsformen", u.a. Elektrokleinstfahrzeuge und E-Scooter.
Dabei zogen die Beamten in den letzten Wochen mehrere Elektrokleinstfahrzeuge (u.a. E-Scooter ohne ABE sowie ein Scooter mit zwei 1000 W-Motoren) mit Jugendlichen oder jungen Erwachsenen aus dem Verkehr.
Im Verlauf des 02.06.26 kontrollierten Beamte in der BrĂŒckenstraĂe gegen 15:00 Uhr auch einen 62-JĂ€hrigen auf einem rasanten E-Scooter. Auch diesen Scooter (ohne Genehmigung), der eine Geschwindigkeit im Leerlauf von fast 40 km/h erreichen konnte, stellten die Beamten sicher. Den Mann erwartet ein Strafverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis.
Die Polizei kĂŒndigt schon jetzt weitere Kontrollen an und verweis auf die gĂŒltigen rechtlichen Regelungen.
Hintergrund: Polizei erklĂ€rt E-Scooter ++ ... gerade fĂŒr die Zielgruppe "Junge Fahrende" ++ "Reingucken!" ++ Wer betrunken E-Scooter fĂ€hrt, riskiert seine Fahrerlaubnis ++
Wo darf man mit E-Scooter eigentlich fahren? Braucht man einen FĂŒhrerschein oder einen Helm? Und was passiert, wenn man sich nicht an die Regeln hĂ€lt? Auch vor dem Hintergrund der Entscheidung des Landgerichts LĂŒneburg aus dem Jahr 2023 "Wer betrunken E-Scooter fĂ€hrt, riskiert seine Fahrerlaubnis" (... Die 11. groĂe Strafkammer des Landgerichts LĂŒneburg hat mit einem jetzt veröffentlichten Beschluss vom 27.06.2023 (Az. 111 Qs 42/23) klargestellt, dass die vorlĂ€ufige Entziehung der Fahrerlaubnis wegen des Vorwurfs einer Trunkenheitsfahrt mit einem E-Scooter gerechtfertigt sein kann ...) möchte die Polizei abermals zur Thematik E-Scooter sensibilisieren.
Kaum ein GefĂ€hrt wurde in so kurzer Zeit so beliebt und gleichzeitig so gehasst wie die E-Tretroller. Gerade fĂŒr Jugendliche und junge Erwachsene gehören die leichten GefĂ€hrte mittlerweile zum Alltag: Sie sind schnell, einfach zu bedienen und lassen sich per App zum taschengeldtauglichen Preis ausleihen. Andere Verkehrsteilnehmer hegen nicht so viel Sympathie fĂŒr die neuen Vehikel auf unseren StraĂen.
Hier die rechtlichen "Big Points":
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