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Mittelhessen: LAHN-DILL-KREIS: Verkehrspolizei kontrolliert Schnee und Eis auf FahrzeugdÀchern - 52 Fahrzeuge beanstandet

09.01.2026 - 14:12:48

Giessen - B253-Eschenburg-Roth: Verkehrspolizei kontrolliert Schnee und Eis auf FahrzeugdÀchern - 52 Fahrzeuge beanstandet

Der Regionale Verkehrsdienst Lahn-Dill fĂŒhrte am Dienstag (6. Januar) und am Donnerstag (8. Januar) Kontrollen auf der Bundesstraße 253 im Bereich der Abfahrt nach Roth mit dem Schwerpunkt "Schnee und Eis auf FahrzeugdĂ€chern" durch. Dabei wurden die Verkehrsexperten von Polizisten der Verkehrsinspektion und der Wachpolizei unterstĂŒtzt. ZusĂ€tzlich kam eine Polizeidrohne zum Einsatz, die eine gezielte Kontrolle von Lkw ermöglicht sowie beweissichernde Bildaufnahmen macht. Die aktuellen WitterungsverhĂ€ltnisse und die GefĂ€hrdung der Verkehrssicherheit durch Schnee und Eis auf FahrzeugdĂ€chern gaben Anlass fĂŒr die Kontrollen. Besonders gefĂ€hrlich wird es, wenn sich auf (Planen-) DĂ€chern von Lkw oder AnhĂ€ngern gefrorenes Wasser als schwere Eisbrocken löst und auf nachfolgende Fahrzeuge geschleudert wird. In solchen FĂ€llen mĂŒssen Lkw-Fahrer mit einem Bußgeld von 80 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Auf Pkw-Fahrer kommt ein Verwarngeld in Höhe von 25 Euro zu. FahrzeugfĂŒhrer sind daher verpflichtet vor Fahrtantritt ihr Fahrzeugdach auf Schnee und Eis zu ĂŒberprĂŒfen. WĂ€hrend der Kontrollen stellten die Beamten an beiden Tagen bei insgesamt 52 Fahrzeugen - davon 37 Pkw und 15 Lkw - Schnee bzw. Eis auf den DĂ€chern fest. Die Polizisten hatten Leitern und Besen dabei, die sie den Fahrern zur VerfĂŒgung stellten, damit diese ihre FahrzeugdĂ€cher ordnungsgemĂ€ĂŸ von Schnee und Eis befreien konnten. Denn erst danach durften sie ihre Fahrt fortsetzen.

Direkt zu Beginn der Kontrollmaßnahmen am Donnerstagmorgen geriet ein Sattelzug in den Fokus der Verkehrspolizisten. Der Fahrer war nicht angeschnallt und fuhr zu schnell. Bei der anschließenden Kontrolle stellten die Beamten erhebliche VerstĂ¶ĂŸe gegen die Lenk- und Ruhezeiten fest. DarĂŒber hinaus war der Fahrer nicht im Besitz einer gĂŒltigen Fahrerlaubnis. Schließlich durfte er nicht weiterfahren. Die Halterfirma schickte einen weiteren Fahrer, der die Fahrt fortsetzte. Auf den Fahrer und den Halter kommen nun Bußgeldverfahren zu.

Alisa Jockel

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