POL-MS, Versicherungskennzeichen

Neue Versicherungskennzeichen am 1. MĂ€rz 2025 - Aus Blau wird GrĂŒn

18.02.2025 - 09:41:06

MĂŒnster - Die derzeit blauen Versicherungskennzeichen sind ab dem 1. MĂ€rz 2025 ungĂŒltig. Die neuen Kennzeichen haben die Farbe GrĂŒn. Sie sind als Blechschild oder Klebefolie bei den Kfz-Versicherungen erhĂ€ltlich.

Aufgepasst: Wer weiterhin mit den alten Kennzeichen unterwegs ist, fĂ€hrt ohne Versicherungsschutz! Der Fahrer und Halter macht sich damit strafbar. Das bedeutet, er kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr rechnen und muss im Falle eines Unfalls fĂŒr den Schaden aufkommen.

Versicherungskennzeichen sind verpflichtend fĂŒr Elektrokleinstfahrzeuge wie E-Scooter, S-Pedelecs oder einige KrankenfahrstĂŒhle und zulassungsfreie, motorisierte KleinkraftrĂ€der mit einem Hubraum von bis zu 50 cmÂł mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h (in AusnahmefĂ€llen 60 km/h), wie Roller und Mopeds.

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