++ Neues Versicherungskennzeichen ab 1. MĂ€rz 2025 - Aus Blau wird GrĂŒn ++ Fahren ohne Versicherungsschutz erfĂŒllt auch bei Unwissenheit den Straftatbestand ++
25.02.2025 - 14:04:54Warum ist das wichtig? Bei Verkehrskontrollen fĂ€llt immer wieder auf, dass Fahrzeuge ohne gĂŒltigen Versicherungsschutz unterwegs sind - besonders E-Scooter, die immer hĂ€ufiger auf unseren StraĂen zu sehen sind.
Entsprechende Fahrten ohne Versicherungsschutz sind nach dem Pflichtversicherungsgesetz strafbar. Dabei handelt es sich um kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat, die entsprechend verfolgt wird. Auch die fahrlĂ€ssige Begehung aufgrund von Unwissenheit erfĂŒllt den Straftatbestand.
Martin Schwanitz, Verkehrssicherheitsberater, betont: "Da E-Scooter schon ab 14 Jahren gefahren werden dĂŒrfen, sollten Eltern unbedingt darauf achten, dass ihre Kinder nur mit gĂŒltigem Versicherungsschutz unterwegs sind. Kommt es zu einem Unfall ohne Versicherung, bleibt man auf den Kosten sitzen."
Welche Fahrzeuge brauchen eine neue Versicherung? Nicht nur E-Scooter benötigen ab MÀrz ein neues Versicherungskennzeichen, sondern auch:
Wichtiger Hinweis: Versicherungsschein immer mitfĂŒhren! Viele wissen nicht, dass der Versicherungsschein immer dabei sein muss und bei Kontrollen vorgezeigt werden muss. Das schreibt die Fahrzeugzulassungsverordnung (§ 52 Abs. 1 FZV) vor. Ein NichtmitfĂŒhren kann bei einer Kontrolle mit 10 Euro Verwarngeld geahndet werden.
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