HZA-LĂ, Offenburger HZA-LĂ: Offenburger Zöllner decken Betrug, Wucher und Beihilfe zu unerlaubtem Aufenthalt auf
28.12.2023 - 07:00:01
Offenburg - Nach Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Lörrach und der Staatsanwaltschaft Offenburg hat das Amtsgericht Lahr ein Unternehmerehepaar aus dem Ortenaukreis jeweils zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr, ausgesetzt auf jeweils zwei Jahre zur BewĂ€hrung, verurteilt. Der Mann und die Frau hatten vorgegeben, auslĂ€ndische BeschĂ€ftigte von auslĂ€ndischen Zeitarbeitsfirmen fĂŒr Ihren Karosseriebetrieb entliehen zu haben, konnten die dazu erforderliche Erlaubnis der Bundesagentur fĂŒr Arbeit jedoch nicht vorweisen. Den Arbeitnehmern fehlten somit die dann notwendigen Aufenthaltserlaubnisse, auch entrichteten die Unternehmer ĂŒber einen Zeitraum von zwei Jahren keine SozialversicherungsbeitrĂ€ge. Auf rund 50.000 Euro belief sich dieser Schaden. Der Tatvorwurf gegen das Ehepaar lautete somit auf das Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt in achtzehn FĂ€llen und Wucher in drei FĂ€llen. Wucher deshalb, weil die beiden Beschuldigten von drei Arbeitnehmern fĂŒr die Unterbringung in einem Wohnwagen einen Mietbetrag verlangten, welcher den ortsĂŒblichen Mietpreis um das Achtfache ĂŒberstieg. Mehr als 6.200 Euro wurden deshalb mit dem Urteil vereinnahmt. Nachzahlungsbescheide fĂŒr die nicht entrichteten SozialversicherungsbeitrĂ€ge ergingen ebenfalls gegen den Mann und die Frau. Gegen einen Bauunternehmer aus dem sĂŒdlichen Ortenaukreis verhĂ€ngte ebenfalls das Amtsgericht Lahr eine Geldstrafe in Höhe von 4.200 Euro wegen Beihilfe zu unerlaubtem Aufenthalt. In diesem Fall hatten die Zollbeamten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit festgestellt, dass der Beschuldigte ein privates Bauvorhaben von drei auslĂ€ndischen Arbeitern hatte ausfĂŒhren lassen. Diese durften zwar visumsfrei nach Deutschland einreisen, anschlieĂend jedoch ohne Genehmigung, welche nicht erteilt wurde, keine Arbeit aufnehmen. Gegen die drei MĂ€nner erging eine AusreiseverfĂŒgung. Ein von den Zöllnern wegen unerlaubten Aufenthalts gegen diese jeweils eingeleitetes Ermittlungsverfahren wurde spĂ€ter wegen GeringfĂŒgigkeit eingestellt. Die Entscheidungen des Amtsgerichts sind inzwischen alle rechtskrĂ€ftig.
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