PI Trier - Das Einsatzwochenende 10.-13.04.2026
13.04.2026 - 12:48:17 | presseportal.deFolgenschwerer Unfall in Feyen
Am Freitag, 10.04.2026 gegen 07.40 Uhr ereignete sich auf der B268, Höhe der EinmĂŒndung zur "alten" Pellinger StraĂe ein Verkehrsunfall zwischen einem Pkw und einer Radfahrerin, bei dem die Radfahrerin schwer verletzt wurde. Nach derzeitigem Ermittlungsstand hatte der 58jĂ€hrige Fahrer des Pkw beim Linksabbiegen in die Pellinger StraĂe kurzzeitig das Bewusstsein verloren und das Lenkrad nach links verrissen. Dabei kollidierte er mit der entgegenkommenden 59jĂ€hrigen Radfahrerin, die die B268 in Fahrtrichtung Moselufer befahren hatte. Die Radfahrerin wurde nach Zeugenaussagen durch den Aufprall mehrere Meter durch die Luft geschleudert und kam im Anschluss schwer verletzt auf der Fahrbahn zum Liegen. Nach erster EinschĂ€tzung sind Frakturen am Bein sowie Verletzungen an den Armen zu beklagen. Das Tragen eines Sicherheitshelmes dĂŒrfte die Radfahrerin vor noch weitaus schlimmeren Folgen bewahrt haben, da ihr Kopf auf die Windschutzscheibe geprallt war. Die beteiligten Fahrzeuge wurden stark beschĂ€digt. Das Unfallgeschehen war durch mehrere Zeugen beobachtet worden. Gegen den Fahrer des Pkw wurde ein Strafverfahren wegen GefĂ€hrdung des StraĂenverkehrs eingeleitet und sein FĂŒhrerschein sichergestellt, da der Verdacht besteht, dass er aufgrund körperlicher MĂ€ngel nicht in der Lage war, das Fahrzeug sicher zu fĂŒhren.
TÀterfestnahme nach SchlÀgerei
Nachdem es kurz nach Mitternacht am Samstag, 11.04.2026 bereits zu Streitigkeiten zwischen zwei Personengruppen in der Innenstadt gekommen war, trafen die beiden Gruppen gegen 04.00 Uhr erneut auf dem Hauptmarkt aufeinander. Dabei entwickelte sich wiederum ein StreitgesprĂ€ch, in dessen Verlauf ein 30jĂ€hriger seinem Kontrahenten einen Faustschlag ins Gesicht verpasste und auf ihn im Anschluss auf dem Boden liegend eintrat. Zeugen, die die Tat beobachtet hatten und der dann flĂŒchtenden Gruppe um den TĂ€ter herum hinterliefen, konnten den polizeilichen EinsatzkrĂ€ften die entscheidenden Hinweise auf den Aufenthaltsort des Beschuldigten liefern, sodass dieser identifiziert werden konnte und zur Verhinderung weiterer Straftaten ins Polizeigewahrsam eingeliefert werden musste. Ein Alkoholtest hatte bei ihm einen Wert von knapp zwei Promille ergeben.
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