Gartenzaun beschädigt und abgehauen
23.12.2023 - 08:38:06 | presseportal.deDie Polizei weist nochmals darauf hin, dass es sich bei einer Verkehrsunfallflucht keinesfalls um ein Kavaliersdelikt handelt. Eine Unfallflucht ist eine Straftat, ähnlich einem Diebstahl oder einer Körperverletzung. § 142 des Strafgesetzbuches sieht für eine Unfallflucht eine Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren vor.
Rückfragen bitte an:
Polizeidirektion Landau
Polizeiinspektion Bad Bergzabern
Sebastian Bollinger
Telefon: 06343-93340
www.polizei.rlp.de/pd.landau
Pressemeldungen der Polizei Rheinland-Pfalz sind unter Nennung der
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