(Grünstadt) Alkoholisierter mit E-Scooter unterwegs
Veröffentlicht am: 28.10.2026 um 08:59 Uhr | presseportal, AD HOC NEWS
Grünstadt - Dass auch für E-Scooter die Alkoholgrenzen des Straßenverkehrs gelten, musste gestern (27.10.26) ein 53 Jahre alter Mann feststellen. Der Mann befuhr gegen 16:20 Uhr mit seinem E-Scooter die Bitzenstraße, als er von Polizeikräften einer allgemeinen Verkehrskontrolle unterzogen wurde. Bereits zu Beginn der Kontrolle stellten die Beamten deutlichen Alkoholgeruch bei dem 53-Jährigen fest. Ein daraufhin durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 0,67 Promille. Gegen den Mann wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verstoßes gegen das Straßenverkehrsgesetz eingeleitet. Beim Erstverstoß erwarten den Betroffenen ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro, zwei Punkte im Fahreignungsregister sowie ein einmonatiges Fahrverbot. Die Polizei weist darauf hin: E-Scooter sind Kraftfahrzeuge. Für Ihre Nutzung gelten daher dieselben Alkoholgrenzen wie für Autofahrer. Bereits am 0,5 Promille liegt eine Ordnungswidrigkeit vor. Ab 0,3 Promille kann bei alkoholbedingten Ausfallerscheinungen oder einem Unfall sogar eine Straftat vorliegen. Wer Alkohol getrunken hat, sollte deshalb auch jedwede Fahrt unterlassen. Alkohol beeinträchtigt die Reaktionsfähigkeit, das Gleichgewicht und die Wahrnehmung - und erhöht damit das Unfallrisiko erheblich.
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