HZA-R: Schwarz tanken: Tankstellenbetreiber zapfte bei Sozialabgaben ab - Regensburger Zöllner ziehen die Bremse
21.08.2024 - 08:33:11 | presseportal.de
Dabei zahlte der Unternehmer seinen Arbeitnehmern entweder Teile des Lohns oder den gesamten Lohn schwarz aus. Eine besonders schwerwiegende Verfehlung zeigte sich bei einer Arbeitnehmerin, die wĂ€hrend ihrer BeschĂ€ftigung Arbeitslosengeld bezog und es unterlieĂ, dem zustĂ€ndigen LeistungstrĂ€gern ihren tatsĂ€chlichen BeschĂ€ftigungsumfang mitzuteilen. Zur Verschleierung dieser Tat wurde ein Teil ihres Lohns ĂŒber ihren Sohn ausgezahlt, der als Minijobber angemeldet war, jedoch nie im Unternehmen tĂ€tig war. Diese Arbeitnehmerin wurde bereits wegen Betrugs zu einer Geldstrafe in Höhe von 3.600 Euro verurteilt.
Durch die systematische Umgehung seiner Verpflichtungen sparte sich der Tankstellenbetreiber Sozialabgaben und BeitrĂ€ge zur Berufsgenossenschaft in Höhe von insgesamt 4.000 Euro. Das Amtsgericht Regensburg verurteilte den Unternehmer nun zu einer Geldstrafe von insgesamt 19.500 Euro. ZusĂ€tzlich muss der Verurteilte fĂŒr die entstandenen Verfahrenskosten sowie fĂŒr die nachtrĂ€glich eingeforderten SozialversicherungsbeitrĂ€ge aufkommen.
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Regensburg weist darauf hin, dass Schwarzarbeit und die Missachtung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten kein Kavaliersdelikt sind. Solche Praktiken fĂŒhren zu erheblichen wirtschaftlichen SchĂ€den und benachteiligen die ehrlichen Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
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