HZA-R: Mit Fahrtkostenzuschüssen getrickst: Finanzkontrolle Schwarzarbeit Furth im Wald deckt Schwarzlohn auf / Unternehmer zu Bewährungsstrafe verurteilt
02.04.2026 - 09:05:31 | presseportal.de
Der 68-jährige Firmeninhaber und die 48-jährige Angestellte mussten sich deshalb vor dem Amtsgericht Regensburg verantworten. Nach Überzeugung des Gerichts wurden in der Zeitarbeitsfirma im Zeitraum von November 2018 bis August 2019 in insgesamt 33 Fällen Löhne in Höhe von über 200.000 Euro nicht ordnungsgemäß gemeldet. Dadurch wurden Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von mehr als 86.000 Euro vorenthalten.
Das Gericht verurteilte den Firmeninhaber zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Die Angestellte, die für die Lohnabrechnungen verantwortlich war, erhielt eine Geldstrafe in Höhe von 12.250 Euro. Zudem müssen beide die vorenthaltenen Sozialversicherungsbeiträge sowie die Verfahrenskosten tragen.
"Fahrtkostenzuschüsse dienen grundsätzlich dazu, die Kosten für den Arbeitsweg auszugleichen. In diesem Fall wurde aber ein Teil des normalen Lohns als solcher Zuschuss ausgegeben.", erklärt Nadine Striegel, Pressesprecherin des Hauptzollamts Regensburg. "Dadurch wurden Sozialversicherungsbeiträge bewusst nicht gezahlt. Das kann für die Beschäftigten später Nachteile haben, zum Beispiel bei der Rente oder beim Arbeitslosengeld."
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Nadine Striegel
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