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HZA-R: GefÀhrlicher Paketinhalt aus Hongkong: Zollamt Hof-Marktredwitz stellt illegale Softair-Waffe sicher

08.07.2025 - 09:00:10 | presseportal.de

Regensburg - Paket aus Hongkong bringt gefÀhrlichen Inhalt zutage

HZA-R: GefÀhrlicher Paketinhalt aus Hongkong: Zollamt Hof-Marktredwitz stellt illegale Softair-Waffe sicher - Foto: presseportal.de
HZA-R: GefÀhrlicher Paketinhalt aus Hongkong: Zollamt Hof-Marktredwitz stellt illegale Softair-Waffe sicher - Foto: presseportal.de

Bereits vor mehreren Monaten wurde beim Zollamt Hof-Marktredwitz ein Postpaket aus Hongkong sichergestellt. Das Paket, das durch die DHL versendet wurde, war an eine Privatperson im Umland von Hof adressiert. Beim Öffnen des Pakets kam eine vollautomatische Softair-Waffe ohne "F-Kennzeichnung" zum Vorschein. Laut der beiliegenden Bedienungsanleitung erreicht die Waffe eine Geschossgeschwindigkeit von 105 bis 130 Metern pro Sekunde. Dies entspricht einer Schussenergie von etwa 1,67 Joule.

Verbotener Import - Waffe ohne Kennzeichnung

Softair-Waffen mit einer Bewegungsenergie der Geschosse von mehr als 0,5 Joule bis 7,5 Joule mĂŒssen mit dem sogenannten "F-Kennzeichen im FĂŒnfeck" versehen sein, um durch volljĂ€hrige Personen erlaubnisfrei importiert werden zu können. Die dieses Kennzeichen fehlte, war der Import der sichergestellten Waffe gesetzlich verboten. Die Waffe wurde sichergestellt und zur weiteren Sachbearbeitung an das Zollfahndungsamt MĂŒnchen ĂŒbergeben. Die Staatsanwaltschaft Hof fĂŒhrt das Ermittlungsverfahren.

Zitat des Amtsleiters

"Vollautomatische Softair-Waffen mit hoher Schussenergie stellen eine erhebliche Gefahr dar - sowohl fĂŒr den Besitzer als auch fĂŒr andere Menschen. Solche Waffen dĂŒrfen nicht ohne weiteres in Umlauf geraten. Wir nehmen diese VerstĂ¶ĂŸe sehr ernst und handeln entschlossen, um die Sicherheit zu gewĂ€hrleisten", sagte Jörg Schöttner, Leiter des Zollamts Hof-Marktredwitz.

Rechtliche Einordnung und mögliche Konsequenzen

FĂŒr den unerlaubten Import einer Softair-Waffe ohne vorgeschriebene Kennzeichnung sieht das Waffengesetz Geldstrafen oder in schwerwiegenden FĂ€llen Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren vor.

Hinweis

Die Veröffentlichung dieser Pressemitteilung erfolgt aus ermittlungstaktischen GrĂŒnden zeitversetzt.

RĂŒckfragen bitte an:

Hauptzollamt Regensburg
Nadine Striegel
Telefon: 0941 2086-1503
E-Mail: presse.hza-regensburg@zoll.bund.de
www.zoll.de

Original-Content von: Hauptzollamt Regensburg ĂŒbermittelt durch news aktuell

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