HZA-SW: Zoll deckt ausgeklĂŒgelten Sozialversicherungsbetrug bei oberfrĂ€nkischem Reiseunternehmen auf - Geldstrafen von ĂŒber 222.000 Euro erwirkt
18.03.2026 - 10:33:24 | presseportal.de
In akribischer Arbeit deckten die Ermittler auf, dass das Reiseunternehmen ĂŒber Jahre hinweg gezieltes "Lohnsplitting" betrieb. Hierbei wurden Familienangehörige formal als geringfĂŒgig BeschĂ€ftigte angemeldet, um die tatsĂ€chlichen Arbeitsleistungen und Lohnzahlungen anderer Mitarbeiter zu verschleiern. Die Ermittlungen des Zolls ergaben, dass die angemeldeten Personen in mehreren FĂ€llen tatsĂ€chlich jedoch nie fĂŒr das Unternehmen tĂ€tig waren.
ZusĂ€tzlich wurden zahlreiche "freie Mitarbeiter" beschĂ€ftigt, die nach PrĂŒfung der Deutschen Rentenversicherung hingegen als sozialversicherungsrechtlich abhĂ€ngig BeschĂ€ftigte einzustufen waren. Der durch diese Praktiken entstandene Gesamtschaden fĂŒr die Sozialkassen belĂ€uft sich nach Berechnungen des Zolls auf rund 277.850 Euro. Der erhebliche Aufwand der Ermittlungen spiegelt sich auch in den Zahlen wider: Zur AufklĂ€rung des Falls wertete die FKS mehr als 1.700 Aktenseiten sowie neun Beweismittelordner aus.
Das Amtsgericht Hof folgte den AusfĂŒhrungen des Zolls sowie der Staatsanwaltschaft und hat die verantwortlichen Personen nun mit rechtskrĂ€ftigen Strafbefehlen belegt. Es wurden Geldstrafen von jeweils 360 TagessĂ€tzen verhĂ€ngt. In Summe belaufen sich die Strafen auf insgesamt 222.480 Euro.
"Der Fall zeigt: Wir schauen in allen Branchen ganz genau hin. Wer den Sozialkassen durch solche Taktiken unrechtmĂ€Ăig BeitrĂ€ge vorenthĂ€lt, schadet der Allgemeinheit und muss mit den entsprechenden Konsequenzen rechnen", erklĂ€rt Benedikt Danz, Pressesprecher beim Hauptzollamt Schweinfurt.
Zusatzinformationen:
Die AufklĂ€rung von Straftaten nach § 266a Strafgesetzbuch (StGB) gehört zu den zentralen Aufgaben der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls. Eine unterlassene oder unrichtige Anmeldung von BeschĂ€ftigungsverhĂ€ltnissen zur Sozialversicherung ist regelmĂ€Ăig strafbar; Arbeitgebern drohen hierbei Freiheitsstrafen bis zu fĂŒnf Jahren oder Geldstrafen. Die BekĂ€mpfung von Schwarzarbeit und illegaler BeschĂ€ftigung durch die FKS trĂ€gt maĂgeblich zur Sicherung der Sozialsysteme und Staatseinnahmen bei und gewĂ€hrleistet faire Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen.
RĂŒckfragen bitte an:
Hauptzollamt Schweinfurt
Pressesprecher
Benedikt Danz
Tel.: 09721/6464-1030
E-Mail: presse.hza-schweinfurt@zoll.bund.de
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