HZA-SI, Weihnachtszeit

HZA-SI: Nicht nur zur Weihnachtszeit: Wie Ihr Paket durch den ZOLL kommt

29.11.2024 - 10:31:33 | presseportal.de

Singen - Auch in diesem Jahr wird mit dem Black Friday die heiße Phase des vorweihnachtlichen Online-Shoppings eingelĂ€utet und bedeutet Hochsaison bei Paketversendern und -diensten. Was viele Online-Shopper dabei aber nicht bedenken: Wird das ersehnte Paket aus einem Nicht-EU-Land verschickt, ist der ZOLL mit im Spiel, und zwar gleich in mehrfacher Hinsicht.

HZA-SI: Nicht nur zur Weihnachtszeit: Wie Ihr Paket durch den ZOLL kommt - Foto: presseportal.de
HZA-SI: Nicht nur zur Weihnachtszeit: Wie Ihr Paket durch den ZOLL kommt - Foto: presseportal.de

Denn wird das neueste Computerzubehör oder das schicke Outfit online in einem Drittland bestellt, fallen möglicherweise bei der Einfuhr zusÀtzliche Zölle und Einfuhrumsatzsteuer an. Bei verbrauchersteuerpflichtigen Waren, wie z.B. Alkohol oder Tabak, werden unter UmstÀnden noch Verbrauchsteuern fÀllig.

FĂŒr Postsendungen aus einem Drittland gelten folgende Bestimmungen: Warenwert bis 150 Euro: Die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 19 % bzw. des ermĂ€ĂŸigten Steuersatzes von 7 % wird fĂ€llig.

Warenwert ĂŒber 150 Euro: Neben der Einfuhrumsatzsteuer fallen auch der warenabhĂ€ngige Zoll und gegebenenfalls Verbrauchsteuern an.

Ausnahmen gelten fĂŒr Geschenksendungen von Privatpersonen an Privatpersonen. Diese sind bis zu einem Wert von 45 Euro zoll- und einfuhrumsatzsteuerfrei. Bei verbrauchsteuerpflichtigen Waren gelten MengenbeschrĂ€nkungen.

In der Regel erledigt der Beförderer (Post-, Kurier- oder Expressdienstleister) die ZollformalitĂ€ten bereits bei Ankunft der Sendung in den Paketzentren und tritt dabei auch fĂŒr die fĂ€lligen Einfuhrabgaben in Vorleistung. Online-Besteller sollten hier beachten, dass die Beförderungsunternehmen grundsĂ€tzlich eine gesonderte Servicepauschale fĂŒr die Anmeldung beim Zoll und Vorauszahlung der Einfuhrabgaben erheben. Informationen hierzu sollten in den Allgemeinen GeschĂ€ftsbedingungen des Beförderers oder VerkĂ€ufers enthalten sein. Diese Servicepauschale ist keine Abgabe des Zolls.

Wenn bei Sendungen, die die Deutsche Post AG im Rahmen des Weltpostvertrages befördert, notwendige Angaben fĂŒr die Zollabwicklung fehlen oder unvollstĂ€ndig sind, wird sich die Deutsche Post AG grundsĂ€tzlich an den EmpfĂ€nger wenden, um Fragen zur Zollanmeldung (z. B. Wert der Sendung, genaue Warenbeschreibung) zu klĂ€ren. Andernfalls wird die Postsendung an das fĂŒr den EmpfĂ€nger zustĂ€ndige Zollamt weitergeleitet. In diesen FĂ€llen wird der EmpfĂ€nger per Benachrichtigungsschreiben der Deutschen Post AG informiert und muss sich persönlich um die Zollabwicklung kĂŒmmern.

Hierbei besteht die Möglichkeit, die Sendung mithilfe der "Internetanmeldung fĂŒr Post- und Kurierdienstsendungen" (IPK) elektronisch von zu Hause aus selber fĂŒr die Zollabfertigung anzumelden - dies kann Zeit und Wege sparen! Der Zugang zu dieser Online-Anwendung IPK befindet sich im Zoll-Portal (www.zoll-portal.de) bei der Dienstleistung zum "GrenzĂŒberschreitenden Warenverkehr".

HĂ€ufig beinhalten die Sendungen auch Produkte, die Verbraucherinnen und Verbraucher schaden können. Bekleidung unter falschem Firmenlogo aber auch technische GerĂ€te, die nicht den Sicherheitsstandards entsprechen, mĂŒssen vom Zoll aus dem Verkehr gezogen werden.

"Die MarkenschnĂ€ppchen können dann schnell teuer werden, wenn sie gefĂ€lscht sind", so Sonja MĂŒller, Pressesprecherin des Hauptzollamts Singen. "Die Waren werden vom Zoll sichergestellt und in der Regel auch vernichtet. Das gezahlte Geld ist oftmals weg. Außerdem bleibt es den Markeninhabern ĂŒberlassen privatrechtlich gegen den PaketempfĂ€nger vorzugehen."

Auf www.zoll.de finden sich noch viele weitere Informationen zu Themen wie der Einfuhr von artengeschĂŒtzten Tier- und Pflanzenarten, Verboten und BeschrĂ€nkungen im Postverkehr und natĂŒrlich auch alle Regelungen zu Sendungen aus anderen EU-Mitgliedstaaten.

Wer zu Weihnachten also ganz entspannt shoppen und schenken möchte, sollte sich rechtzeitig unter www.zoll.de informieren oder den Chatbot "TinA" fragen.

RĂŒckfragen bitte an:

Hauptzollamt Singen
Sonja MĂŒller
Telefon: 07731/ 8205 - 5251
E-Mail: presse.hza-singen@zoll.bund.de
www.zoll.de

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