HZA-SI: Auch gebrauchte Waren sind zollpflichtig / Stuttgarter versucht drei gebrauchte UltraschallgerÀte und 166 Ultraschallsonden im Gesamtwert von knapp 36.000 EURO einzuschmuggeln.
02.02.2024 - 08:04:26"Auch gebrauchte Waren sind dem ZOLL bei der Einfuhr anzumelden. Je nach Warenwert fallen gegebenenfalls Zölle und Steuern an." erklĂ€rt Sonja MĂŒller, Pressesprecherin des Hauptzollamts Singen. "Die Einfuhrabgaben, auch bei Gebrauchtwaren berechnen sich grundsĂ€tzlich vom tatsĂ€chlich gezahlten Kaufpreis. Wird dieser nicht angegeben, wird der Preis anhand vergleichbarer Waren geschĂ€tzt."
FĂŒr die UltraschallgerĂ€te und -sonden wurden Einfuhrabgaben von rund 6.800 Euro fĂ€llig, ein Steuerstrafverfahren wegen Nichtanmeldens der Waren wurde ebenfalls eingeleitet. Ăber eine strafrechtliche Ahndung entscheidet das Hauptzollamt Karlsruhe.
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Hauptzollamt Singen
Sonja MĂŒller
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