HZA-SI: Fahrradteile im Wert von über 26.000 Euro beim Zoll nicht angemeldet
02.07.2026 - 08:28:48 | presseportal.de
Gegen den Schweizer wurde ein Steuerstrafverfahren eingeleitet. Einfuhrabgaben von rund 6.400 Euro wurden fällig. Nachdem der Mann die Abgaben und eine Strafsicherheit in Höhe von 1.000 Euro bezahl hatte, konnte er die Fahrt fortsetzen.
Der Fall wurde zur weiteren Bearbeitung an die zuständige Straf- und Bußgeldstelle des Hauptzollamt Karlsruhe weitergeleitet.
Zusatzinformationen:
Die Einfuhr von Waren zu Test-, Analyse- oder Versuchszwecken (Erprobungswaren) aus Nicht-EU-Ländern kann unter bestimmten Voraussetzungen von Einfuhrabgaben befreit werden. Dafür müssen die Waren bei der Einfuhr beim zuständigen Zoll angemeldet werden. Gegebenenfalls ist eine Sicherheitsleistung erforderlich. Die Waren müssen innerhalb einer gesetzten Frist nachweislich wiederausgeführt oder vernichtet werden. Weitere Informationen auch auf www.zoll.de Themengebiet: Zu Prüfungs-, Analyse- oder Versuchszwecken eingeführte Waren.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Singen
Sonja Müller
Telefon: 07731/ 8205 - 5251
E-Mail: presse.hza-singen@zoll.bund.de
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