HZA-SI, Illegale

HZA-SI: Illegale BeschÀftigung - Nagelstudiobetreiberin zu Geldstrafe verurteilt

09.07.2025 - 09:23:18

Singen - GeschĂ€ftsfĂŒhrerin zu Geldstrafe verurteilt. SozialversicherungsbeitrĂ€ge mĂŒssen nachgezahlt werden. Urteil ist rechtskrĂ€ftig

Waldshut: Die vietnamesische Betreiberin eines Nagelstudios im Landkreis Waldshut wurde wegen der BeschĂ€ftigung zweier asiatischer Staatsangehöriger ohne BeschĂ€ftigungserlaubnis zu einer Geldstrafe von 40 TagessĂ€tzen zu je 80,00 EUR verurteilt sowie ein Bußgeld in Höhe von 750 Euro erlassen.

Beide Angestellte der Frau verfĂŒgten zwar ĂŒber Aufenthaltstitel in Nachbarstaaten Deutschlands, eine Arbeitserlaubnis hatten sie nicht. "Die beiden Angestellten durften anhand ihrer vorgelegten Papiere lediglich zu touristischen Zwecken nach Deutschland einreisen", erklĂ€rt Sonja MĂŒller, Pressesprecherin des Hauptzollamts Singen.

Aufgedeckt wurde die unerlaubte BeschĂ€ftigung der AuslĂ€nder durch eine PrĂŒfung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Singen im September 2024, aufgrund eines Hinweises aus der Bevölkerung.

Das Urteil gegen die Betreiberin ist bereits seit Februar 2025 rechtskrĂ€ftig, das sich anschließende Ordnungswidrigkeitenverfahren wurde im Juni 2025 beendet.

Neben der Geldstrafe von insgesamt 3.200 Euro fordert die Deutsche Rentenversicherung bei der Arbeitgeberin darĂŒber hinaus die SozialversicherungsbeitrĂ€ge in Höhe von insgesamt 6.800 Euro nach. Auch gegen die beiden Arbeitnehmer wurden Bußgeldbescheide in Höhe von insgesamt 300 Euro wegen illegalem Aufenthalt bzw. Arbeitsaufnahme ohne gĂŒltigen Aufenthaltstitel erlassen.

Zusatzinformationen

Typischerweise schließen sich nach PrĂŒfungen umfangreiche Nachermittlungen an, indem die vor Ort erhobenen Daten der Arbeitnehmer mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgeglichen und weitere GeschĂ€ftsunterlagen geprĂŒft werden. Hier stehen die BeschĂ€ftigten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Singen in engem Austausch mit anderen Behörden, wie zum Beispiel den RentenversicherungstrĂ€gern. Sanktionen gegen die Betriebe erfolgen daher oftmals wesentlich spĂ€ter nach den PrĂŒfungen vor Ort.

RĂŒckfragen bitte an:

Hauptzollamt Singen
Sonja MĂŒller
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