Steuern

HZA-SI: Die Sonne scheint nicht auf unterfakturierte Photovoltaikmodule / 355 Photovoltaikmodule für 115 Schweizer Franken beim Zoll angemeldet

22.05.2026 - 07:59:33 | presseportal.de

Singen - Konstanz: 115 Schweizer Franken sollten alle 355 Photovoltaikmodule zusammen gekostet haben, Ursprungsland der Ware laut Zollanmeldung die Schweiz. Die Module seien funktionstüchtig und hätten auch keine Mängel, so die Angaben auf der Rechnung an die sächsische Empfängerfirma. Das zusammen führte bei den Zöllnern zu erheblichen Zweifeln am angemeldeten Warenwert, der sich auch durch eine Beschau der Waren nicht ausräumen lies. Die Waren machten allesamt einen neuwertigen Eindruck.

HZA-SI: Die Sonne scheint nicht auf unterfakturierte Photovoltaikmodule / 355 Photovoltaikmodule für 115 Schweizer Franken beim Zoll angemeldet - Foto: presseportal.de
HZA-SI: Die Sonne scheint nicht auf unterfakturierte Photovoltaikmodule / 355 Photovoltaikmodule für 115 Schweizer Franken beim Zoll angemeldet - Foto: presseportal.de

Eine Internetrecherche ergab für vergleichbarer Produkte einen Preis von 80 Euro pro Stück und als Produktionsstandort für die gleichen Module ermittelten die Zöllner die Volksrepublik China. Konfrontiert mit den Erkenntnissen, begründete der Inhaber der Empfängerfirma den Preis mit einer Schenkung der Waren durch einen Schweizer Bekannten.

"Geschenksendungen sind nur Sendungen von einer Privatperson an eine andere Privatperson, ohne kommerziellen Zweck, gelegentlich, ohne Bezahlung und mit einem Sachwert von bis zu 45 Euro", erklärt Sonja Müller, Pressesprecherin des Hauptzollamt Singen. "Im gewerblichen Warenverkehr sind bei kostenlosen Lieferungen der Zollwertermittlung vergleichbare Warenpreise zugrunde zu legen."

Der Zollwert für die Module wurde schlussendlich auf rund 29.000 Euro festgesetzt und Einfuhrabgaben in Höhe von rund 5.600 Euro berechnet. Nach Bezahlung der Abgaben konnte die Ware weitertransportiert werden.

Über die Einleitung eines Buß- bzw. Ordnungswidrigkeitenverfahrens wegen versuchter Steuerhinterziehung entscheidet die zuständige Straf- und Bußgeldstelle des Hauptzollamt Karlsruhe.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Singen
Sonja Müller
Telefon: 07731/ 8205 - 5251
E-Mail: presse.hza-singen@zoll.bund.de
www.zoll.de

Original-Content von: Hauptzollamt Singen übermittelt durch news aktuell

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