HZA-SI: Kosmetikprodukte nicht einfuhrfÀhig - Zoll stellt 24 Kilogramm nicht einfuhrfÀhige Kosmetikprodukte in Postpaket sicher
14.01.2026 - 09:16:16Bei einer genaueren Betrachtung der Waren stellte sich heraus, dass die vorgeschriebenen Rahmenbedingungen zum Import von Kosmetika und NahrungsergĂ€nzungsmitteln in diesem Fall nicht erfĂŒllt waren. So waren u.a. die Beschreibungen auf den Verpackungen und Beipackzetteln nur in asiatischen Schriftzeichen abgedruckt. Informationen ĂŒber Inhaltstoffe waren ebenfalls nicht vorhanden.
Zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher wird beim Import von Kosmetikprodukten und NahrungsergĂ€nzungsmitteln ein sehr hoher MaĂstab angelegt. Den zustĂ€ndigen Behörden sind z.B. bei Kosmetikprodukten bereits vor dem ersten Inverkehrbringen alle notwendigen Informationen (Rezeptur, Herstellung, etc.) bereitzustellen, um die VerkehrsfĂ€higkeit ĂŒberprĂŒfen zu können.
Die zustĂ€ndige Ăberwachungsbehörde verweigerte in diesem Fall die Einfuhr. Die Waren wurden sichergestellt und werden vom Zoll vernichtet.
Weitere Informationen auch auf www.zoll.de der www.bvl.bund.de
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Sonja MĂŒller
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