API-TH: Die Saison beginnt - kann ich so losfahren?
05.05.2025 - 15:08:36Doch neben dem UrlaubsgepĂ€ck und der entsprechenden Sicherung der Ladung im Wohnmobil oder AnhĂ€nger vergessen viele Reisende das Wesentliche: Darf ich mit dem Fahrzeug oder Fahrzeuggespann ĂŒberhaupt losfahren?
Nicht selten werden bei den oben aufgefĂŒhrten Fahrzeugen und AnhĂ€ngern die zulĂ€ssige Gesamtmasse oder die AnhĂ€ngelast enorm ĂŒberschritten.
Seit Beginn der letzten Woche fĂ€llt den KontrollkrĂ€ften der Autobahnpolizei ThĂŒringen vermehrt der Transport von Sportbooten oder Yachten durch Privatpersonen auf. Nahezu alle beförderten Boote sind schwerer, als es ihr Besitzer in Erinnerung hatte. Die GröĂten von ihnen, welche ohne Ausnahmegenehmigung von Privatpersonen befördert werden dĂŒrfen, bringen inklusive AnhĂ€nger ein Gewicht von vier Tonnen oder mehr auf die Waage.
So weit, so gut - doch selbst ein SUV des Luxussegmentes hat nur eine AnhĂ€ngelast von maximal 3.500 Kg. Zudem ist das zulĂ€ssige Gesamtgewicht fĂŒr an Pkw oder Kleintransportern anzuhĂ€ngende AnhĂ€nger auf maximal 3.500 Kg beschrĂ€nkt. Somit ĂŒberschreiten die Kombinationen nicht nur die AnhĂ€ngelast der Zugfahrzeuge zum Teil erheblich, sondern auch das zGG der AnhĂ€nger.
Dies gilt Ă€hnlich fĂŒr Wohnmobile und AnhĂ€nger. Wer sich mit dem Beladen seines WohnanhĂ€ngers sicher sein will, sollte dessen Leergewicht kennen. So lĂ€sst sich eindeutig bestimmen, wie viel zugeladen werden darf.
Auch der gefĂŒllte Wassertank oder Gasflaschen sind in das Gesamtgewicht einzuberechnen.
Beim Beladen gilt dann: das Schwere nach unten und zwischen den Achsen positionieren. Leichte GegenstÀnde nach oben bzw. in den OberschrÀnken verstauen und alles, was verrutschen könnte, gut sichern. Materialien, welche man zum Aufbauen am Campingplatz benötigt, der Verbandskasten sowie das Warndreieck sollten dabei griffbereit sein.
Wem das ĂberprĂŒfen des Gewichtes seines Fahrzeuggespanns nun zu viel erscheint, der sollte bedenken, dass eine Ăberschreitung des zGG eine Untersagung der Weiterfahrt und ein BuĂgeld zur Folge haben kann. Die Urlaubsreise endet dann auf der Autobahn. Ein eher unschöner Gedanke.
Bevor es also losgeht, sollte man einen Blick in die Zulassungsbescheinigung seines Fahrzeuges oder AnhĂ€nger werfen und das Leergewicht sowie das zulĂ€ssige Gesamtgewicht ĂŒberprĂŒfen. Wer sich richtig sicher sein will, fĂ€hrt vor dem Beladen auf eine Waage. So steht dem Urlaub oder einer Bootstour nichts mehr im Wege.
Wir wĂŒnschen allen Reisenden eine stau- und unfallfreie Fahrt.
RĂŒckfragen bitte an:
ThĂŒringer Polizei
Autobahnpolizeiinspektion
Pressestelle
Natalie Meier
Telefon: 036601 70103
E-Mail: pressestelle.api@polizei.thueringen.de
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