POL-PDTR, Tuningkontrolle

Tuningkontrolle im Stadtgebiet Trier

28.10.2024 - 09:05:28

Trier - Am Freitagabend, 25.10.2024, wurden im Stadtgebiet Trier stationĂ€re sowie mobile Verkehrskontrollen mit besonderem Blick auf modifizierte Fahrzeuge durchgefĂŒhrt. In 30 FĂ€llen mussten Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen FahrzeugfĂŒhrer und -halter eingeleitet werden, da infolge von unzulĂ€ssigen VerĂ€nderungen nachweislich die Betriebserlaubnis der Fahrzeuge erloschen ist. Neben der Verwendung von nicht zugelassenen lichttechnischen Einrichtungen (bspw. bunte LED-Leuchtmittel) oder der Manipulation der Beleuchtungseinrichtung, etwa durch ĂŒberkleben der Scheinwerfer mit schwarzer Folie, wurden in vielen FĂ€llen auch Auflagen der erteilten Gutachten zu den Umbauten nicht eingehalten. Auch unzulĂ€ssige VerĂ€nderungen an der Abgasanlage fĂŒhrten in drei FĂ€llen neben einer extremen Erhöhung des GerĂ€uschverhaltens auch zur UnrechtmĂ€ĂŸigkeit der Fahrzeuge. In allen FĂ€llen wurden den Fahrern die Weiterfahrt bis zur Beseitigung der MĂ€ngel und Neuerteilung einer Betriebserlaubnis durch die Zulassungsstelle untersagt.

In einem PKW war ein Luftfahrwerk verbaut, das auch gutachterlich genehmigt war. Bei solchen Systemen kann die Fahrzeughöhe durch HinzufĂŒhren oder Ablassen von Luftdruck individuell verĂ€ndert werden. Bei Einfahrt in die Kontrollstelle war das Fahrwerk laut Steuermodul in der Mittelkonsole deutlich tiefer eingestellt, als fĂŒr den fahrbetrieb genehmigt. Die ZulĂ€ssigkeit von Luftfahrwerken unterliegen hohen sicherheitstechnischen AnsprĂŒchen. So muss beispielsweise bei einem unvorhergesehenen Druckverlust das Fahrzeug noch zu einem gewissen Grad lenkbar sein, um etwa einen Gefahrenbereich verlassen zu können. Bei der ÜberprĂŒfung dieser Notlaufeigenschaften (Betriebsdruck von 0,0 Bar) hatten die RĂ€der der Hinterachse Kontakt zur Karosserie. Um beweiskrĂ€ftig nachvollziehen zu können, ob die fehlenden Notlaufeigenschaften Folge einer bewussten Manipulation oder etwa Verschleiß bedingt sind, wurde der PKW sichergestellt und wird einem Gutachter zur PrĂŒfung vorgefĂŒhrt.

Zwei PKW fielen bereits vor Einfuhr in die Kontrollstelle durch ihre lauten Auspuffanlagen auf. Grund fĂŒr die ĂŒbermĂ€ĂŸige GerĂ€uschentwicklung war die Verwendung eines falschen Fahrmodus ("Sport" oder "Race"). Hierbei schließt die serienmĂ€ĂŸig verbaute Klappenauspuffanlage in anderen Drehzahlbereichen, was zu einer deutlich erhöhten Emission fĂŒhrt. In innerstĂ€dtischen Bereichen ist die Verwendung solcher Fahrmodi nicht erlaubt, weshalb die Fahrer nicht um ein Verwarngeld umherkamen.

Insgesamt mussten fĂŒnf Strafverfahren eingeleitet werden. In zwei FĂ€llen wurden nachweislich gefĂ€lschte Beleuchtungseinrichtungen festgestellt, auf denen eine E-Kennung aufgebracht war, durch die eine LegalitĂ€t suggeriert wird. Die Leuchten wurden online als legal angepriesen und durch HĂ€ndler vertrieben, was einen gewerbsmĂ€ĂŸigen Betrug darstellt.

An einem PKW wurden mehrere eindeutig unzulĂ€ssige VerĂ€nderungen nachgewiesen. Verwundert ĂŒber die Feststellung der Beamten entgegnete der Fahrer, dass er erst einige Wochen zuvor das Fahrzeug in demselben technischen Zustand einem SachverstĂ€ndigen vorgefĂŒhrt hatte, der die Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften in einem "Gutachten zur Erlangung einer Betriebserlaubnis" bestĂ€tigte. Aufgrund der Angaben des Fahrers musste daher gegen den SachverstĂ€ndigen ein Ermittlungsverfahren wegen Falschbeurkundung im Amt eingeleitet werden.

Alle kontrollierten Fahrer verhielten sich gĂ€nzlich kooperativ und zeigten VerstĂ€ndnis fĂŒr die durchgefĂŒhrten Kontrollen.

Die Polizei rĂ€t allen Tuning begeisterten etwaige Gutachten genau durchzulesen und auch dort aufgefĂŒhrte Auflagen zu beachten. Jegliche VerĂ€nderungen an Beleuchtungseinrichtung haben erhebliche Gefahren fĂŒr Verkehrsteilnehmer zur Folge und sind daher unzulĂ€ssig. Die Polizei ist sich darĂŒber bewusst, dass der aller grĂ¶ĂŸte Teil der Personen, die ihr Fahrzeug optisch modifizieren, dies im Rahmen der ZulĂ€ssigkeit tun möchten. Werden die genannten Aspekte beachtet, dĂŒrfte es zukĂŒnftig bei dem ĂŒberwiegenden Teil der Kontrollen zu deutlich weniger Beanstandungen kommen.

RĂŒckfragen bitte an:

Polizeidirektion Trier

Telefon: 0651-9779-0
https://s.rlp.de/PDTrier

Pressemeldungen der Polizei Rheinland-Pfalz sind unter Nennung der
Quelle zur Veröffentlichung frei.

Original-Content von: Polizeidirektion Trier ĂŒbermittelt durch news aktuell

http://ots.de/59f7f3

@ presseportal.de