POL-PPTR, Unerlaubter

Unerlaubter und mangelhafter Schwertransport aus dem Verkehrs gezogen

21.03.2024 - 13:46:16 | presseportal.de

Trier - Am Dienstag, den 19. MÀrz meldete ein besorgter Verkehrsteilnehmer den Beamten der Polizeiinspektion Schweich eine Sattelzugmaschine mit Auflieger, welcher zuvor eine 18 Tonnen schwere Teermaschine geladen hatte und auf der A64 von Kenn kommend in Richtung Trier-Ehrang fuhr. Hierbei sei die Zugmaschine auf der rechten Spur gefahren und der Schwertransport-AnhÀnger auf der linken Fahrspur des Gegenverkehrs, was auf einen erheblichen technischen Defekt hindeutete.

POL-PPTR: Unerlaubter und mangelhafter Schwertransport aus dem Verkehrs gezogen - Foto: presseportal.de
POL-PPTR: Unerlaubter und mangelhafter Schwertransport aus dem Verkehrs gezogen - Foto: presseportal.de

Bei der Fahrzeugkombination handelte es sich um eine ehemals in Deutschland zugelassene Sattelzugmaschine sowie einen ebenfalls frĂŒher in Deutschland zugelassenen Tieflader. Beide Fahrzeuge sowie die Ladung in Form einer Teermaschine sollten nach Georgien ausgefĂŒhrt werden.

Das Fahrzeug wurde durch die Beamten der PI Schweich einer Verkehrskontrolle unterzogen und die Weiterfahrt wurde aufgrund der mutmaßlichen technischen MĂ€ngel zunĂ€chst untersagt. Am 20. MĂ€rz veranlassten Beamte der Schwerlastkontrollgruppe der Zentralen Verkehrsdienste des PolizeiprĂ€sidiums Trier nach RĂŒcksprache mit der Zulassungsstelle Trier eine technische Begutachtung des Schwertransports.

Bei der PrĂŒfung nach § 5 FZV wurden durch den PrĂŒfingenieur einer PrĂŒfstelle in Schweich mind. 25 erhebliche technische MĂ€ngel festgestellt und der Tieflader wurde als verkehrsunsicher eingestuft. Unter anderem waren die Halterungen von drei der sechs StoßdĂ€mpfer herausgerissen und der komplette Fahrzeugrahmen durchgerostet. Zudem lag keine Transportgenehmigung fĂŒr den gewerblichen Transport der Baumaschine und keine Sondergenehmigung fĂŒr die DurchfĂŒhrung eines gewerblichen Schwertransports in der Bundesrepublik vor. Den georgischen Fahrer sowie den Halter des Lastkraftwagens erwartet nun ein empfindliches Bußgeld im fĂŒnfstelligen Bereich.

Die Weiterfahrt wurde untersagt und insgesamt wurde eine Sicherheitsleistung in Höhe von 2000 EUR einbehalten.

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