LWSPA M-V: Warnung der Wasserschutzpolizei vor dem Betreten von EisflÀchen
05.12.2023 - 14:45:01Wenn Sie verunglĂŒckte Personen im Eis bzw. GewĂ€sser bemerken, sollten Sie folgende Hinweise beachten:
Sprechen Sie die betreffende Person an!
Sofort den Notruf 112 bzw. 110 wĂ€hlen oder jemanden beauftragen, dass ein Notruf abgesetzt wird. Die RettungskrĂ€fte einweisen, damit die Anfahrt zum VerunglĂŒckten schnell geht. Helferinnen und Helfer sollten sich nicht selbst in Gefahr bringen. Wenn vorhanden, in erster Linie Leinen, Stangen oder Rettungsringe zur Rettung nutzen. Gerettete in warme Decken, vorzugsweise Rettungsdecken oder Jacken, hĂŒllen. UnterkĂŒhlten Personen keinen Alkohol geben.
Wer zugefrorene EisflÀchen betritt, gefÀhrdet sich und andere! Helfen Sie, UnfÀlle zu verhindern! Halten Sie andere Personen davon ab, sich auf die zugefrorenen FlÀchen zu begeben.
RĂŒckfragen zu den BĂŒrozeiten:
Landeswasserschutzpolizeiamt Mecklenburg-Vorpommern
Pressestelle
Petra Kieckhöfer, Polizeihauptkommissarin
Telefon: 038208/887-3112
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