Wechselpflicht fĂŒr Versicherungskennzeichen am 01.03.2025 (Symbolfoto im Anhang)
Veröffentlicht am: 24.02.2025 um 11:11 Uhr | presseportal, AD HOC NEWSDiese Kennzeichen, z.B. fĂŒr KleinkraftrĂ€der (Roller), E-Scooter und E-Bikes sowie so genannte Microcars, mĂŒssen jedes Jahr zum identischen Stichtag zusammen mit der Erneuerung der jeweiligen Versicherung gewechselt werden.
Das aktuelle Versicherungsjahr wird auch ĂŒber die jeweiligen Farben wiedergegeben. Diese welchseln laufend. FĂŒr das Jahr 2025 ist die Farbe ab dem 01.03.2025 GRĂN. Aktuell ist die Farbe blau vergeben.
Sollten entsprechende Fahrzeuge ab dem 01.03.2025 noch mit blauen Versicherungskennzeichen im öffentlichen Verkehrsraum angetroffen und kontrolliert werden, so droht ein Strafverfahren nach dem Pflichtversicherungsgesetz sowie eine Untersagung der Weiterfahrt.
Es handelt sich hierbei um eine Straftat und keine Ordnungswidrigkeit, sodass die Polizei gemÀà dem LegalitĂ€tsprinzip aus der Strafprozessordnung dazu verpflichtet ist tĂ€tig zu werden. Ein "Auge ZudrĂŒcken" ist hier in keinster Weise möglich.
RĂŒckfragen bitte an:
Polizeiinspektion Cuxhaven
Presse- und Ăffentlichkeitsarbeit
Stephan Hertz
Telefon: 04721-573-104
E-Mail: pressestelle@pi-cux.polizei.niedersachsen.de
http://ots.de/PI0z7T
Original-Content von: Polizeiinspektion Cuxhaven ĂŒbermittelt durch news aktuell
