KriminalitÀt, Polizei

LKA-HE: Baller-Liquid und Görke - Warnung vor Konsum berauschender Vape-Substanzen

04.12.2025 - 09:00:00

Wiesbaden - Das Hessische Landeskriminalamt (HLKA) warnt vor dem Konsum von chemisch verÀnderten Liquids, die in E-Zigaretten und Vapes verdampft werden. Die Liquids firmieren unter den Namen "Görke", "Baller-Liquid" oder "Klatsch-Liquid". Sie sind mit berauschenden Substanzen versetzt - zumeist mit hochwirksamen und schnell abhÀngig machenden synthetischen Cannabinoiden. Konsumentinnen und Konsumenten drohen massive gesundheitliche Nebenwirkungen bis hin zur Lebensgefahr. Die Rauschmittel sind insbesondere bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen beliebt.

In den vergangenen Monaten sind der hessischen Polizei mehrere VorfĂ€lle bekannt geworden, in denen Kinder und Jugendliche nach dem Konsum von E-Liquids Ă€rztlich versorgt werden mussten. Den Liquids waren nach bisherigen Erkenntnissen sogenannte Neue psychoaktive Stoffe (NPS) beigemischt. In einem Fall aus dem Lahn-Dill-Kreis ist nicht auszuschließen, dass der Konsum von "Baller-Liquid" ursĂ€chlich fĂŒr den Tod eines 26-JĂ€hrigen war.

Der Konsum solcher Liquids ist fĂŒr Außenstehende nicht sofort ersichtlich: Der Verkauf von E-Zigaretten und Vapes an ĂŒber 18-JĂ€hrige ist grundsĂ€tzlich legal und weit verbreitet. Die berauschenden Liquids kommen - ebenso wie herkömmliche, frei verkĂ€ufliche Liquids - in den verschiedensten Aufmachungen daher. Rein optisch ist keine Unterscheidung möglich, wodurch die Verwechslungsgefahr hoch ist. Bunt, in Geschmacksrichtungen wie "Himbeere" oder "Wassermelone" und sĂŒĂŸlich riechend, wirken herkömmliche wie illegale Liquids im ersten Moment harmlos. Zu Unrecht: Die im "Baller-Liquid" befindlichen Substanzen gehören zu den NPS und fallen in der Regel unter das BetĂ€ubungsmittel- oder das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz.

Wirkstoffkonzentration oft nicht ersichtlich

Konsumentinnen und Konsumenten berauschender Vape-Substanzen wissen oft nicht, was genau sie inhalieren und welchem potenziellen Risiko sie sich aussetzen. Denn: Die genaue Zusammensetzung der Inhaltsstoffe sowie die Wirkstoffkonzentration der Liquids, die in Online-Shops angeboten werden, ist hÀufig nicht ersichtlich.

Das HLKA rĂ€t Konsumentinnen und Konsumenten von Liquids, sich vor dem Kauf und Konsum genau ĂŒber die QualitĂ€t der Liquids zu informieren und grundsĂ€tzlich nicht an fremden E-Zigaretten zu ziehen. Eltern und andere Erziehungsberechtigte werden gebeten, mit Kindern und Jugendlichen ĂŒber die Risiken von Drogen, insbesondere im Zusammenhang mit E-Zigaretten, zu sprechen. Wer nach dem Konsum Übelkeit verspĂŒrt, AngstzustĂ€nde bekommt, Herzrasen hat oder sich unwohl fĂŒhlt, sollte sich in Ă€rztliche Behandlung begeben.

Hintergrund NPS:

NPS sind meist synthetische Stoffe, die auch als "Research Chemicals", "Designerdroge" oder irrefĂŒhrend als "Legal Highs" bezeichnet werden. Sie sind verbotenen psychoaktiven Stoffen nachempfunden, unterscheiden sich jedoch durch gezielte chemische StrukturverĂ€nderungen. Dadurch fallen sie zunĂ€chst nicht unter bestehende Einzelverbote. In Deutschland und vielen anderen LĂ€ndern werden NPS jedoch durch spezielle Gesetze wie das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) reguliert. Dieses Gesetz erfasst ganze Stoffgruppen (etwa synthetische Cannabinoide oder Cathinone), sodass auch neu entwickelte Varianten rechtlich eingeschlossen sind. Somit bewegen sich NPS nur scheinbar in einer Grauzone - faktisch sind sie teilweise gesetzlich geregelt und keineswegs frei verfĂŒgbar oder unbedenklich. NPS werden ĂŒberwiegend ĂŒber das Internet vertrieben. Gesicherte Erkenntnisse darĂŒber, in welcher Konzentration welche Wirkung erzeugt wird, liegen nicht vor. Bereits kleinste Mengen können massive gesundheitliche SchĂ€den verursachen oder zum Tod fĂŒhren. Die GefĂ€hrlichkeit der Stoffe erhöht sich bei gleichzeitigem Konsum mit anderen BetĂ€ubungsmitteln oder Medikamenten, da die jeweiligen Wechselwirkungen unkalkulierbar sind.

RĂŒckfragen bitte an:

Hessisches Landeskriminalamt
Laura Kaufmann-Conrad
Telefon: 0611/83-8310
E-Mail: kommunikation.hlka@polizei.hessen.de
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