DPolG, Hessen

DPolG Hessen: Keine Beteilung der Fußballclubs an Polizeikosten. DPolG widerspricht Innenminister.

21.08.2025 - 20:38:14 | presseportal.de

Wiesbaden - Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) Hessen widerspricht dem Innenminister zur Nichtbeteiligung der Fußballvereine an den Polizeikosten.

DPolG Hessen: Keine Beteilung der Fußballclubs an Polizeikosten. DPolG widerspricht Innenminister. - Foto: presseportal.de
DPolG Hessen: Keine Beteilung der Fußballclubs an Polizeikosten. DPolG widerspricht Innenminister. - Foto: presseportal.de

Die Deutsche Polizeigewerkschaft in Hessen (DPolG) kritisiert die Aussage des Hessischen Innenministers, Prof. Dr. Roman Poseck, scharf. Höchst richterliche Rechtsprechung hat die Beteiligung der Fußballclubs an den, durch ihre Spiele verursachten, Polizeikosten fĂŒr rechtmĂ€ĂŸig erklĂ€rt.

Diese Entscheidung jetzt nicht auch in die Tat umzusetzen, sieht die DPolG als Ă€ußerst fragwĂŒrdig an.

Die BegrĂŒndung des Innenministers, keinen hessischen Sonderweg gehen zu wollen, trĂ€gt nicht!

Hessen geht in vielen Bereichen einen anderen Weg als andere BundeslÀnder, zum Beispiel in der Besoldung der Beamten, in der Zugehörigkeit zur Tarifgemeinschaft der LÀnder und dies ist nicht immer vorteilhaft.

Andere BundeslÀnder, wie zum Beispiel Bremen, haben die Rechtsprechung bereits umgesetzt und somit ihren Haushalt entlasten können.

"Es kann mir niemand erklĂ€ren, dass es sinnig ist, dass wir bei der Polizei sparen mĂŒssen und hier die Möglichkeit hĂ€tten, tatsĂ€chlich anfallende Polizeikosten durch den Verursacher teilweise tragen zu lassen." sagt Alexander Glunz, Landesvorsitzender der DPolG Hessen.

RĂŒckfragen bitte an:

DPolG Hessen
Landesvorsitzender
Alexander Glunz
Mobil: 0171-1848184
E-Mail: kontakt@dpolg-hessen.de
https://www.dpolghessen.de/

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