KriminalitÀt, Polizei

BGefÀhrlicher Eingriff in den Bahnverkehr

Veröffentlicht am: 16.10.2025 um 18:20 Uhr | presseportal.de

Wilhelmshaven - Am Donnerstagnachmittag kam es in Wilhelmshaven auf der Bahnstrecke von Wilhelmshaven nach Oldenburg zu einem gefÀhrlichen Eingriff in den Bahnverkehr.

BPOL-BadBentheim: GefÀhrlicher Eingriff in den Bahnverkehr - Bild: presseportal.de
BPOL-BadBentheim: GefÀhrlicher Eingriff in den Bahnverkehr - Bild: presseportal.de

Unbekannte hatten offenbar mehrere GegenstĂ€nde unter welchen sich auch ein Einkaufswagen befand im Bereich der BrĂŒcke am Banter Weg in die darunter liegenden Gleise geworfen. Der Vorfall ereignete sich gegen 15:23 Uhr auf der Strecke von Wilhelmshaven nach Oldenburg.

Nachdem ein in Richtung Oldenburg fahrender Zug der Nordwestbahn mit den in den Gleisen liegenden GegenstĂ€nden kollidierte, brachte der TriebfahrzeugfĂŒhrer die Bahn durch eine Schnellbremsung zum Stehen. Der Einkaufswagen verkeilte sich hierbei unter dem Drehgestell des Zuges und musste durch KrĂ€fte der Feuerwehr mittels SchneidgerĂ€t entfernt werden. GlĂŒcklicherweise wurde keiner der ca. 40 Bahnreisenden verletzt. Die Nordwestbahn fuhr anschließend gegen 17:31 Uhr in den Bahnhof Wilhelmshaven ein.

Insgesamt waren jeweils eine Streife der Bundespolizei, eine Streife der Landespolizei, 37 KrÀfte der Feuerwehr und vorsorglich ein Rettungswagen im Einsatz.

Trotz schneller Absuche der Umgebung konnte vor Ort kein TatverdÀchtiger festgestellt werden, es wurden allerdings Beweismittel gesichert.

Die Bundespolizei hat strafrechtliche Ermittlungen wegen eines gefÀhrlichen Eingriffs in den Bahnverkehr aufgenommen. Sachdienliche Hinweise nimmt die Bundespolizei in Oldenburg unter der Telefonnummer 0441 21 838 0 entgegen.

Die Bundespolizei weist in diesem Zusammenhang nochmals ausdrĂŒcklich auf die Gefahren an Bahnanlagen hin. Kommt es durch Betreten oder das Bereiten von Hindernissen im Bereich der Bahnanlagen zu einer BeeintrĂ€chtigung des Zugverkehrs, können neben strafrechtlichen Konsequenzen auch zivilrechtliche Forderungen der Eisenbahnverkehrsunternehmen auf die Verursacher zukommen. Solche AnsprĂŒche können im Einzelfall noch bis zu 30 Jahre nach der Tat geltend gemacht werden. Neben der erheblichen EigengefĂ€hrdung bei unerlaubten GleisĂŒberschreitungen können ĂŒberfahrene GegenstĂ€nde weggeschleudert und somit zu regelrechten Geschossen werden. Herannahende ZĂŒge sind sehr leise und werden daher sehr spĂ€t wahrgenommen. Weiterhin ist der Bremsweg eines fahrenden Zuges erheblich lĂ€nger als der eines Straßenfahrzeuges.

RĂŒckfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Bad Bentheim
Pressestelle
Marcel Fehr
Telefon: 0152-38904147
E-Mail: pressestelle.badbentheim@polizei.bund.de
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