KriminalitÀt

ZOLL-F: Edelsteine sichergestellt - TatverdÀchtiger in Untersuchungshaft Frankfurter Zoll verfolgt Diamanten-Schmuggel

12.12.2025 - 13:21:03

Frankfurt am Main - Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft, des Zollfahndungsamts und der Bundespolizeidirektion Flughafen Frankfurt am Main vom 12.12.2025

Die Zöllnerinnen und Zöllner am Frankfurter Flughafen stießen bei einer gestern stattgefundenen zollrechtlichen Kontrolle eines Reisenden auf insgesamt 11.276 Diamanten, die er in seinem GepĂ€ck mit sich fĂŒhrte. Die Edelsteine fielen zuvor im Rahmen der Luftsicherheitskontrolle auf. Die Bundespolizei nahm diese daraufhin in Verwahrung und informierte den Zoll ĂŒber den Fund.

Der aus Angola reisende Mann hatte die Rohdiamanten im doppelten Boden seines HandgepĂ€ckkoffers in zwei TĂŒten versteckt ohne diese vorschriftsgemĂ€ĂŸ gegenĂŒber dem Zoll bei der Einreise anzumelden. Zudem konnte er das zwingend erforderliche Begleitzertifikat fĂŒr Diamanten, das sogenannte Kimberley-Zertifikat, nicht vorweisen. Das Zertifikat bestĂ€tigt, dass es sich bei den eingefĂŒhrten Edelsteinen nicht um sogenannte "Blutdiamanten" handelt.

Die hinzugerufenen Fahnderinnen und Fahnder des Zollfahndungsamts Frankfurt am Main ĂŒbernahmen die Ermittlungen im Auftrag der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main und nahmen den 53-jĂ€hrigen Mann fest. Die EinsatzkrĂ€fte stellten die Rohdiamanten sicher und zĂ€hlten diese hĂ€ndisch.

Der Beschuldigte wurde gestern dem Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Frankfurt am Main vorgefĂŒhrt, der entsprechend des Antrages der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main Untersuchungshaft anordnete.

Er muss sich nun wegen des Verstoßes gegen das Außenwirtschaftsrecht verantworten. Zudem wird ihm die Hinterziehung von Einfuhrabgaben fĂŒr die geschmuggelten Rohdiamanten vorgeworfen. Der hierbei entstandene Steuerschaden kann endgĂŒltig nach entsprechender gutachterlicher Beurteilung der Edelsteine festgestellt werden.

Die Ermittlungen dauern an.

Zusatzinformationen:

Rohdiamantensendungen aus einem Nicht-EU-Staat Hintergrundinformationen

In den 1990er Jahren kristallisierte sich heraus, dass die auf dem afrikanischen Kontinent gefĂŒhrten BĂŒrgerkriege insbesondere durch illegal geschĂŒrfte Diamanten finanziert wurden (sogenannte "Blutdiamanten"). Um den illegalen Handel mit Diamanten zu unterbinden und die BĂŒrgerkriege zu beenden, einigten sich mehrere Diamanten produzierende LĂ€nder aus dem sĂŒdlichen Afrika auf ein internationales Zertifikationssystem fĂŒr den Diamantenhandel. Die Regelungen des sogenannten Kimberley-Prozesses sind seit 2002 in Kraft. Inzwischen nehmen hieran mehr als 50 Staaten bzw. Staatengemeinschaften wie die EuropĂ€ische Union, aber auch Vertreter der Industrie und Nichtregierungsorganisationen teil. Die Ein- oder Ausfuhr von Rohdiamanten ist daher nur noch unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Unter welchen Voraussetzungen ist die Einfuhr von Rohdiamanten zulĂ€ssig? Die Einfuhr von Rohdiamanten ist nur zulĂ€ssig aus Staaten, die am Kimberley-Prozess teilnehmen und wenn die Sendung von einem gĂŒltigen Zertifikat begleitet wird und sich die Diamanten in einem von der zertifizierenden Stelle verschlossenen BehĂ€ltnis befinden.

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Carina Orth
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