ZOLL-H: ZOLL deckt Schwarzbrennerei in Cloppenburg auf / Zwei Brennanlagen und 60 Liter illegal hergestellter Schnaps beschlagnahmt
06.02.2026 - 09:00:33 | presseportal.de
Dem Beschuldigten, einem 68-jÀhriger Cloppenburger, wird vorgeworfen, die Brennanlagen in seinem Wohnhaus betrieben zu haben. Anlass der Ermittlungen war ein Hinweis. Er muss sich nun wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit der illegalen Herstellung von Alkohol verantworten.
Bei der Durchsuchung stieĂen die Zollfahnder nicht nur auf die zwei funktionsfĂ€higen Brennanlagen und den unversteuerten Alkohol, sondern auch noch auf einen BehĂ€lter mit angesetzter Maische.
"Die Herstellung von hochprozentigem Alkohol ohne Genehmigung ist eine Straftat. Es gibt hier auch keine Ausnahmen fĂŒr den Privatgebrauch." erklĂ€rt Guido MĂ€ke, Sprecher des Zollfahndungsamtes Hannover.
MÀke ergÀnzt: "Illegal gebrannter Schnaps ist gefÀhrlich, er kann giftiges Methanol oder Verunreinigungen enthalten, die auch in kleinen Mengen schwere GesundheitsschÀden verursachen können."
Der Cloppenburger muss nun mit einer Strafe und einem Steuerbescheid rechnen.
Zusatzinformation:
Schwarzgebrannter Alkohol kann gesundheitsgefĂ€hrdend sein. Bei unsachgemĂ€Ăer Destillation können giftige Stoffe wie Methanol entstehen bzw. nicht abgetrennt werden. Methanol wirkt bereits in kleinen Mengen stark toxisch und kann zu Erblindung und schweren, auch tödlichen, Vergiftungen fĂŒhren. AuĂerdem fehlen beim Schwarzbrennen Kontrollen von Alkoholgehalt und Reinheit. Die Verwendung ungeeigneter Materialien an der Brennanlage kann darĂŒber hinaus zu Verunreinigungen im Alkohol fĂŒhren und so ebenfalls gesundheitsschĂ€digend sein.
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Tobias SteinfĂŒhrer
-Pressesprecher-
Tel.: 0511 8990 4310
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