ĂrzteprĂ€sident begrĂŒĂt Neuanlauf fĂŒr Regelung der Sterbehilfe
31.12.2025 - 07:51:05Nötig sei bei einer Neuregelung vor allem die Etablierung eines Schutzkonzepts. So mĂŒsse unter anderem sichergestellt sein, dass der Sterbewunsch freiverantwortlich getroffen werde und tatsĂ€chlich dauerhaften Charakter habe. "AuĂerdem mĂŒssen geeignete MaĂnahmen der SuizidprĂ€vention entwickelt werden, um zu verhindern, dass sich Menschen beispielsweise wegen einer als verzweifelt empfundenen Situation das Leben nehmen", sagte Reinhardt. Auf die Frage, ob die BundesĂ€rztekammer zum Ausbremsen umstrittener Sterbehilfevereine auf ihrer Homepage eine Liste der Ărzte veröffentlichen wĂŒrde, die fĂŒr eine Suizid-Assistenz zur VerfĂŒgung stehen, sagte Reinhardt: "Definitiv nein." Die Suizid-Begleitung sei Ărzten berufsrechtlich nicht untersagt, aber sie sei keine Ă€rztliche Aufgabe. Wenn Ărzte in konkreten, schwierigen Situationen fĂŒr sich nach sorgfĂ€ltiger AbwĂ€gung anders entschieden, respektiere er das. Aber: "Wir als BundesĂ€rztekammer werden nichts unterstĂŒtzen, was den Eindruck erweckt, Suizidbeihilfe gehöre zur Ă€rztlichen TĂ€tigkeit." @ dts-nachrichtenagentur.de
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