BSW, Karlsruhe

BSW scheitert in Karlsruhe mit AntrÀgen auf NeuauszÀhlung der Wahl

13.03.2025 - 19:27:33

Das Bundesverfassungsgericht hat mehrere AntrĂ€ge des BĂŒndnis Sahra Wagenknecht (BSW) abgelehnt, mit denen die Partei noch vor der Feststellung des endgĂŒltigen Wahlergebnisses eine NeuauszĂ€hlung der Bundestagswahl erreichen wollte.

Die AntrĂ€ge, die Verfassungsbeschwerde und die isolierten AntrĂ€ge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung im Vorgriff auf eine WahlprĂŒfungsbeschwerde von Wahlberechtigten seien unzulĂ€ssig, so die Karlsruher Richter. "Ebenso wie vor der Wahl ist auch vor der Feststellung des endgĂŒltigen Wahlergebnisses Rechtsschutz in Bezug auf diese Wahl nur begrenzt möglich", begrĂŒndete der Zweite Senat des Gerichts seine Entscheidung. "Insbesondere ist Rechtsschutz gegen etwaige ZĂ€hlfehler dem Einspruch gegen die Wahl und dem WahlprĂŒfungsverfahren vorbehalten, ohne dass damit unzumutbare Nachteile verbunden wĂ€ren." Der Partei fehlen nach dem vorlĂ€ufigen Ergebnis der Wahl 13.435 Stimmen fĂŒr den Einzug in den Bundestag.

Die vorlĂ€ufige Ergebnisdarstellung der Bundeswahlleiterin basiert auf sogenannten "Schnellmeldungen", die in der Wahlnacht ĂŒbermittelt und bekannt gemacht wurden. Rechtlich entscheidend sind erst die spĂ€teren endgĂŒltigen Wahlergebnisfeststellungen durch die WahlausschĂŒsse. Derzeit lĂ€uft die ErgebnisĂŒbermittlung des endgĂŒltigen Ergebnisses. Kleinere Abweichungen in den Ergebnissen nach oben oder unten sind auf die PrĂŒfschritte anhand der Niederschriften, etwaige NachzĂ€hlungen und Korrekturen zurĂŒckzufĂŒhren, so die Bundeswahlleiterin. Diese wĂŒrden bei jeder Wahl auftreten. Der Bundeswahlausschuss will das endgĂŒltige amtliche Ergebnis der Bundestagswahl 2025 voraussichtlich am Freitag feststellen und bekanntgeben.

@ dts-nachrichtenagentur.de