Magdeburger, AttentÀter

Magdeburger AttentÀter sollte 2013 in Psychiatrie eingewiesen werden

16.08.2025 - 07:00:00

Das Rechtsmedizinische Institut der UniversitÀt Rostock hat bereits am 23.

Mai 2013 die "sofortige Einweisung" des Magdeburger AttentĂ€ters in eine psychiatrische Klinik empfohlen. Das steht in einem Schreiben der Kriminalpolizeiinspektion Rostock, ĂŒber das die "Welt am Sonntag" berichtet. Der Arzt aus Saudi-Arabien war am 20. Dezember 2024 mit einem Auto durch den Magdeburger Weihnachtsmarkt gerast, hatte sechs Menschen getötet und mehr als 300 verletzt. Das Schreiben der Polizei Rostock war an den Fachdienst Gesundheit des Landkreises Vorpommern-RĂŒgen gerichtet.

Der spĂ€tere AttentĂ€ter hatte von 2011 bis 2016 in Stralsund gewohnt und 2014 seine Facharztausbildung zum Psychiater abgeschlossen. Zuvor war er vom Amtsgericht Rostock zu einer Geldstrafe von 900 Euro wegen Störung des öffentlichen Friedens und der Androhung von Straftaten verurteilt worden. In dem Schreiben heißt es, er habe Mitarbeitern der Ärztekammer von Mecklenburg-Vorpommern wegen eines Streits ĂŒber seine Zulassung mit einer Handlung gedroht, die "international Beachtung finden wird". Dabei habe er auf den Anschlag in Boston im April 2013 verwiesen, bei dem drei Menschen durch SprengsĂ€tze gestorben waren. Weiter heißt es in dem Papier, dass bei der Durchsuchung seiner Wohnung Anabolika, Cortison und das starke Schmerzmittel "Tramadol" aus der Gruppe der Opioide gefunden worden seien. Zudem habe er gegenĂŒber einem Mitarbeiter des LandesprĂŒfungsamtes fĂŒr Heilberufe die Einnahme von Psychopharmaka eingerĂ€umt, der bei dem spĂ€teren AttentĂ€ter den Verdacht auf eine Psychose diagnostiziert habe. Öffentlich bekannt war bisher lediglich, dass die Polizei den Sozialpsychiatrischen Dienst des Landkreises Vorpommern-RĂŒgen gebeten hatte, aktiv zu werden. Obwohl es Alarmzeichen gab, wurde der spĂ€tere AttentĂ€ter damals nicht aus dem Verkehr gezogen. Eine Sprecherin des Landkreises RĂŒgen-Vorpommern sagte auf Anfrage der "Welt am Sonntag", die im Rahmen der TĂ€tigkeit des Sozialpsychiatrischen Dienstes gewonnenen Erkenntnisse unterlĂ€gen der Schweigepflicht. "Das betrifft auch Informationen zu medikamentöser Behandlung, psychiatrischer Diagnostik oder psychischen EinschĂ€tzungen." Aus GrĂŒnden des Persönlichkeits- und Datenschutzes wĂŒrden keine personenbezogenen oder gesundheitsbezogenen Daten an die Presse weitergegeben. Das Innenministerium von Mecklenburg-Vorpommern teilte mit, dass aufgrund des Zeitablaufes keine Akten in den zentralen Systemen der Polizei vorliegen wĂŒrden. Detailliertere Informationen seien nicht mehr verfĂŒgbar.

@ dts-nachrichtenagentur.de