BundesprĂ€sident muss Liste mit Begnadigungen nicht rausrĂŒcken
04.04.2024 - 16:46:36
Das hat nun auch das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg in zweiter Instanz entschieden.
Geklagt hatte die "Open Knowledge Foundation Deutschland", die von der Pressestelle des BundesprĂ€sidialamtes eine Ăbersicht sĂ€mtlicher Begnadigungen durch den BundesprĂ€sidenten in den Jahren 2004 bis 2021 mit den Namen der begnadigten Personen, dem Aktenzeichen der zugrundeliegenden Straf- oder Disziplinarverfahren, der diesen zugrundeliegenden Verfehlungen und dem Datum der Begnadigung haben wollte.
Der presserechtliche Auskunftsanspruch beziehe sich jedoch "allein auf behördliches Handeln im funktionalen Sinn", urteilten die Richter nun. Der BundesprĂ€sident handele bei der AusĂŒbung des Begnadigungsrechts aber nicht als Behörde, sondern nehme als Verfassungsorgan ihm eingerĂ€umte verfassungsrechtlichen Befugnisse wahr.
Vor ĂŒber einem Jahr hatte bereits das Verwaltungsgericht im Ergebnis ebenso entschieden.
Die Revision zum Bundesverwaltungsgericht wurde nicht zugelassen (Urteil vom 4. April 2024 - OVG 6 B 18/22).


