Luftfahrt, MilitÀr

Kriminalbeamte Ă€ußern rechtliche Bedenken zu Drohnenabwehr-PlĂ€nen

27.09.2025 - 16:36:35 | dts-nachrichtenagentur.de

Der Vorsitzende des Bundes Deutscher Kriminalbeamter (BDK), Dirk Peglow, hat juristische Bedenken gegen die PlĂ€ne von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) geĂ€ußert, die Befugnisse der Bundeswehr im Kampf gegen Drohnen zu erweitern.

Anti-Drohnen-Rakete (Archiv) - Foto: ĂŒber dts Nachrichtenagentur
Die PlĂ€ne seien "rechtlich und politisch heikel", sagte Peglow dem "Handelsblatt". Das Grundgesetz weise die Verantwortung fĂŒr die innere Sicherheit eindeutig den Polizeien von Bund und LĂ€ndern zu. "Der Einsatz der StreitkrĂ€fte im Inland ist nur unter ganz engen, klar definierten Voraussetzungen erlaubt, etwa beim inneren Notstand oder bei einer Naturkatastrophe", erklĂ€rte Peglow.

Das Bundesverfassungsgericht habe diese HĂŒrden mehrfach bestĂ€tigt. Wenn nun vorgeschlagen werde, dass im Krisenfall das Verteidigungsministerium ĂŒber einen Waffeneinsatz gegen Drohnen entscheiden soll, "betreten wir verfassungsrechtlich sehr dĂŒnnes Eis", gab der BDK-Chef zu bedenken. Damit wĂŒrde in eine originĂ€r polizeiliche Aufgabe eingegriffen. "Eine solche Verschiebung birgt die Gefahr, die verfassungsmĂ€ĂŸig garantierte Trennung zwischen innerer und Ă€ußerer Sicherheit aufzuweichen", sagte Peglow. "Deshalb muss absolut klar bleiben: Die Bundeswehr darf kein Allzweckinstrument im Inland werden", sagte Peglow weiter. Sie könne nur "in Ă€ußersten Notlagen" unterstĂŒtzend tĂ€tig werden - und auch dann nur, wenn es fĂŒr Polizei und Sicherheitsbehörden nicht mehr möglich sei, die Lage zu bewĂ€ltigen. Der Polizeigewerkschafter hĂ€lt es daher fĂŒr zielfĂŒhrender, dass die Polizei jetzt sofort rechtlich und technisch befĂ€higt werde, Drohnen selbst erkennen, stören und neutralisieren zu können. "Alles andere wĂŒrde unsere Sicherheitsarchitektur aushebeln und uns im Ernstfall unvorbereitet treffen."

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