Kriminalbeamte Ă€uĂern rechtliche Bedenken zu Drohnenabwehr-PlĂ€nen
27.09.2025 - 16:36:35 | dts-nachrichtenagentur.deDas Bundesverfassungsgericht habe diese HĂŒrden mehrfach bestĂ€tigt. Wenn nun vorgeschlagen werde, dass im Krisenfall das Verteidigungsministerium ĂŒber einen Waffeneinsatz gegen Drohnen entscheiden soll, "betreten wir verfassungsrechtlich sehr dĂŒnnes Eis", gab der BDK-Chef zu bedenken. Damit wĂŒrde in eine originĂ€r polizeiliche Aufgabe eingegriffen. "Eine solche Verschiebung birgt die Gefahr, die verfassungsmĂ€Ăig garantierte Trennung zwischen innerer und Ă€uĂerer Sicherheit aufzuweichen", sagte Peglow. "Deshalb muss absolut klar bleiben: Die Bundeswehr darf kein Allzweckinstrument im Inland werden", sagte Peglow weiter. Sie könne nur "in Ă€uĂersten Notlagen" unterstĂŒtzend tĂ€tig werden - und auch dann nur, wenn es fĂŒr Polizei und Sicherheitsbehörden nicht mehr möglich sei, die Lage zu bewĂ€ltigen. Der Polizeigewerkschafter hĂ€lt es daher fĂŒr zielfĂŒhrender, dass die Polizei jetzt sofort rechtlich und technisch befĂ€higt werde, Drohnen selbst erkennen, stören und neutralisieren zu können. "Alles andere wĂŒrde unsere Sicherheitsarchitektur aushebeln und uns im Ernstfall unvorbereitet treffen."

