Steuern, Arbeitsmarkt

Entlastungsprämie soll für Aufstocker nicht angerechnet werden

21.04.2026 - 19:45:15 | dts-nachrichtenagentur.de

Die geplante steuerfreie Prämie in Höhe von bis zu 1.000 Euro für Arbeitnehmer soll von Arbeitgebern auch an Empfänger der geplanten Grundsicherung ausgezahlt werden können, wenn sie über Einkünfte aus bezahlter Arbeit verfügen.

Agentur für Arbeit (Archiv) - Foto: via dts Nachrichtenagentur
Agentur für Arbeit (Archiv) - Foto: via dts Nachrichtenagentur
Das geht aus einem Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen von Union und SPD hervor, der vom Bundestag beschlossen werden soll. Das berichtet die "Welt" (Mittwochausgabe). Die Grundsicherung soll ab Juli das Bürgergeld ablösen, amtlich geht es um Leistungen nach Sozialgesetzbuch (SGB) II.

In dem Entwurf heißt es, es werde sichergestellt, dass "Leistungen, die Arbeitgeber - zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn - bis zu einem Betrag von 1000 Euro als Entlastungsprämie an ihre Arbeitnehmer" gewähren, bei "Beziehern von Leistungen nach dem SGB II nicht als Einkommen berücksichtigt werden". Das bedeutet, dass Grundsicherungsempfänger die Prämie zusätzlich und ohne Abzug von den staatlichen Leistungen und dem Arbeitslohn bekommen können. In dem Gesetzentwurf wird das an anderer Stelle konkretisiert mit dem Satz: "Arbeitnehmern sollen diese Leistungen auch dann in voller Höhe zugutekommen, wenn sie Leistungen nach dem SGB II beziehen."

Die Fachleute in der Union erklären die Regelung dagegen für sachlich begründet. "Die Corona-Hilfe und die Inflationsausgleichsprämie waren genauso ausgestaltet", sagte Fritz Güntzler (CDU), finanzpolitischer Sprecher der Union im Bundestag. Eine Überraschung sei dies nicht. Wenn Arbeitgeber ihren Mitarbeitern einmalig beispielsweise 100 Euro mehr zahlten, könne der Staat das Geld an anderer Stelle nicht einfach streichen.

Auch beim SPD-geführten Finanzministerium verwies man auf das Vorbild Inflationsausgleichsprämie, auf jenen Betrag von bis zu 3.000 Euro, der zwischen 2022 und 2024 steuer- und sozialabgabenfrei von Betrieben ausgezahlt werden konnte. Auch damals sei die Prämie bei Aufstockern nicht als Einkommen angerechnet worden.

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